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Zweithund ohne Genehmigung des Vermieters

von Meyer W.

Hallo. Wir haben uns einen zweiten Hund angeschafft. Bei unserem Einzug hatte unseren Hund, damals nur einen, genehmigt. Darf uns der Vermieter aufgrund des Zweithundes kündigen? Liebe Grüße und danke im Vorraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Falls Ihr Vermieter mittels einer wirksamen Klauseln die Hundehaltung von seiner Erlaubnis abhängig gemacht hat und er Ihnen ausdrücklich nur die Haltung eines Hundes erlaubt hat, könnte er die Abschaffung des zweiten Hundes fordern und bei Weigerung unter Umständen auch kündigen. Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste also zunächst die Klausel Ihres Mietvertrages, die die Tierhaltung regelt vorliegen und auf Wirksamkeit überprüft werden.

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