zurück zur Übersicht Zweithund ohne Genehmigung des Vermieters 28.09.2009 von Meyer W. Hallo. Wir haben uns einen zweiten Hund angeschafft. Bei unserem Einzug hatte unseren Hund, damals nur einen, genehmigt. Darf uns der Vermieter aufgrund des Zweithundes kündigen? Liebe Grüße und danke im Vorraus! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Falls Ihr Vermieter mittels einer wirksamen Klauseln die Hundehaltung von seiner Erlaubnis abhängig gemacht hat und er Ihnen ausdrücklich nur die Haltung eines Hundes erlaubt hat, könnte er die Abschaffung des zweiten Hundes fordern und bei Weigerung unter Umständen auch kündigen. Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste also zunächst die Klausel Ihres Mietvertrages, die die Tierhaltung regelt vorliegen und auf Wirksamkeit überprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Falls Ihr Vermieter mittels einer wirksamen Klauseln die Hundehaltung von seiner Erlaubnis abhängig gemacht hat und er Ihnen ausdrücklich nur die Haltung eines Hundes erlaubt hat, könnte er die Abschaffung des zweiten Hundes fordern und bei Weigerung unter Umständen auch kündigen. Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste also zunächst die Klausel Ihres Mietvertrages, die die Tierhaltung regelt vorliegen und auf Wirksamkeit überprüft werden.