zurück zur Übersicht Vermieter will keine Hundehaltung mehr 07.05.2012 von Melanie J. Ich wohne nun im 6. Jahr hier in meiner Wohnung. Ich bin mit 2 Staffs hier eingezogen. Nachdem der erste vor ca 2 Jahren verstarb, habe ich mir einen Husky zugelegt, ca 1 jahr später ist auch der 2. Staff gestorben. Während dieser zeit ist eine neue Mieterin unter mir eingezogen und die darf vom vermieter keine Hunde haben. Seitdem hängt mein vermieter mir fast täglich in den ohren dass ich den husky abschaffen soll. Nun habe ich mir vor einigen tagen einen kleinen rehpinscher gekauft, da der husky nicht gerne alleine bleibt. Darf ich das oder bekomme ich nun ärger mit dem vermieter? was soll ich ihm sagen da er von dem pinscher ja noch nichts weiss. danke schon mal für ihre mühe... Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich trotz des schon bestehenden Ärgers mit Ihrem Vermieter einen zweiten Hund angeschafft haben, wird Ihren Vermieter wahrscheinlich nicht dazu bewegen, Ihnen die Haltung zweier Hunde zu genehmigen. In Ihrem Fall sind aber verschiedene Aspekte zu prüfen. Zunächst einmal müsste geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung steht und ob dies überhaupt wirksam ist. Unabhängig davon, dürfen Vermieter die Haltung so genannter Kampfhunde generell verbieten. Auf das Wesen des einzelnen Hundes kommt es dabei nicht an. Des Weiteren wäre zu prüfen, seit wann Ihr Vermieter von Ihrer Hundehaltung weiß und seit wann er Ihnen die Hundehaltung versagt, indem er die Abschaffung des Husky fordert. Sollte der Vermieter im Recht sein und einen Anspruch auf Entfernung der Hunde haben, müssen Sie beide Hunde abgeben. Falls Sie dem nicht nachkämen, könnte er Ihnen den Mietvertrag kündigen. Da hier mehrere wichtige Punkte unklar sind, sollten sich anwaltlich oder von einem Mieterverein beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich trotz des schon bestehenden Ärgers mit Ihrem Vermieter einen zweiten Hund angeschafft haben, wird Ihren Vermieter wahrscheinlich nicht dazu bewegen, Ihnen die Haltung zweier Hunde zu genehmigen. In Ihrem Fall sind aber verschiedene Aspekte zu prüfen. Zunächst einmal müsste geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung steht und ob dies überhaupt wirksam ist. Unabhängig davon, dürfen Vermieter die Haltung so genannter Kampfhunde generell verbieten. Auf das Wesen des einzelnen Hundes kommt es dabei nicht an. Des Weiteren wäre zu prüfen, seit wann Ihr Vermieter von Ihrer Hundehaltung weiß und seit wann er Ihnen die Hundehaltung versagt, indem er die Abschaffung des Husky fordert. Sollte der Vermieter im Recht sein und einen Anspruch auf Entfernung der Hunde haben, müssen Sie beide Hunde abgeben. Falls Sie dem nicht nachkämen, könnte er Ihnen den Mietvertrag kündigen. Da hier mehrere wichtige Punkte unklar sind, sollten sich anwaltlich oder von einem Mieterverein beraten lassen.