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Gehörlose Hundehalterin

von Isolde F.

Ich bin Gehörlos und mein Hund darf ich nich immer mit reinnehmen, werde sogar angeschnauzt. Er ist auch Steuer befreit von Amt. Kann man da nicht was machen??? Mit freundlichen Grüßen Frau F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Deutschland ist zwischen den Blindenhunden und den Behindertenbegleithunden, wie z.B. Epilepsie- oder Diabetes-Warnhunden, zu unterscheiden. Blindenhunde sind anerkannte „Hilfsmittel“ im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (§ 33 SGB V) mit den entsprechenden finanziellen und „alltäglichen“ Folgen, wie z.B. das erlaubte Betreten eines Supermarktes mit dem Hund. Behindertenbegleithunde sind den Blindenführhunden jedoch nicht gleichgestellt, so dass ein Arbeitgeber die Mitnahme eines Hundes verbieten kann. Bemerkenswert ist, dass sogar Blindenführhunde im Zweifelsfall im Wege des Hausrechts von dem Inhaber dieses Rechts von der Mitnahme ausgeschlossen sein können, z.B. in einer Arztpraxis. Einen Anspruch auf Zutritt in Begleitung Ihres Hundes haben Sie daher nicht.

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