zurück zur Übersicht 1.000 Euro Bußgeld und Zwangsmaßnahmen gegen meinen Rottweiler 09.05.2012 von Stefanie N. Hallo, mein Nachbar hat ein persönliches Problem mit mir und schwärzt mich ständig bei der Stadt an. Weil er behauptet hat, mein Hund würde im Alleingang durchs Dorf laufen, und er wäre ja gefährlich, erhielt ich einen Schrieb von der Stadt. Erst eine Verwarnung, zu der ich dann natürlich Stellung nahm und erklärte, eine Woche später kam der zweite mit der Aussage, es wäre wieder passiert, und ich bekam einen Geldstrafe von 1000 € und Zwangsmaßnahmen. Ich habe ein Negativzeugnis für meinen Rüden, und mein Hund ist tagsüber im 150 m² großen Haus eingesperrt, aus dem er nicht raus kann. Das wurde auch von der Stadt auf meinen Wunsch hin überprüft. Und es entspricht auch nicht der Wahrheit, dass mein Hund alleine draußen war. Denn ich habe gearbeitet, und mein Hund war auch zuhause an jedem Tag, als ich nachhause kam. Meine Frage, da ich es noch nicht gezahlt habe: "Kann man mir ohne jegliche Beweise nur auf Hörensagen hin so eine Strafe anmaßen?" Danke für Ihre Zeit und Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich hier um ein erhebliches Bußgeld handelt, dass Sie –sofern die Anschuldigungen falsch sind- zu Unrecht zahlen sollen, rate ich Ihnen dringend einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Akteneinsicht zu erhalten. Auf diesem Wege können die der Behörde vorliegenden Beweismittel geprüft werden. Da dem Bußgeldbescheid am Ende eine Rechtsmittelbelehrung angefügt ist, müssen Sie innerhalb dieser Frist tätig werden! Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, unabhängig davon ob er richtig oder falsch ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich hier um ein erhebliches Bußgeld handelt, dass Sie –sofern die Anschuldigungen falsch sind- zu Unrecht zahlen sollen, rate ich Ihnen dringend einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Akteneinsicht zu erhalten. Auf diesem Wege können die der Behörde vorliegenden Beweismittel geprüft werden. Da dem Bußgeldbescheid am Ende eine Rechtsmittelbelehrung angefügt ist, müssen Sie innerhalb dieser Frist tätig werden! Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, unabhängig davon ob er richtig oder falsch ist.