zurück zur Übersicht Katze ohne Zustimmung eingeschläfert 12.05.2012 von Ulla E. Hallo Frau Fries, wir mussten diese Woche eine schreckensmeldung hinnehmen. Unsere Katze ist letztes Wochenende nicht nach Hause gekommen, an sich nichts ungewöhnliches für einen Freigänger, aber seit einem Jahr hat unsere Katze Diabetes und seitdem muss sie zweimal täglich gespritzt werden. Nun haben wir natürlich nach ihr gesucht und am Sonntag festgestellt, das eine in der NAchbarschaft lebende Frau die Katze gefangen und den Tierschutz informiert hat (aufgrund der Diabeteserkrankung war díe Katze ziemlich dürr geworden, aber ansonsten bei guter Gesundheit und nur leicht in ihrer gewohnten Lebensweise eingeschränkt). Die Dame vom Tierschutz brachte dir Katze noch am selben Abend zum Tíerarzt wo sie auf verdacht auf FIB eingeschläfert wurde, ohne uns zu informieren oder überhaupt nach dem besitzer zu suchen, schließlich ist die Katze tätowiert und bei Tasso registriert gewesen. Unsere Katze kann nichts wieder zurückbringen, aber müssen wir das so hinnehmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Tätowierung mussten sowohl die Tierschutzmitarbeiterin als auch der Tierarzt eigentlich davon ausgehen, dass es sich nicht um herrenloses Tier handelt, sondern damit, dass es einen Besitzer hat. Meines Erachtens hätten beide zunächst versuchen müssen, den Besitzer ausfindig zu machen, bevor die Katze eingeschläfert wurde. Was ich jedoch nicht beurteilen kann, ist ob aus tierärztlicher Sicht das sofortige Einschläfern notwendig war und keine Zeit blieb für die Suche nach dem Besitzer. Es müsste daher geprüft werden, ob Sie die Tierarztrechnung überhaupt bezahlen müssen und ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben. Dazu muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Tätowierung mussten sowohl die Tierschutzmitarbeiterin als auch der Tierarzt eigentlich davon ausgehen, dass es sich nicht um herrenloses Tier handelt, sondern damit, dass es einen Besitzer hat. Meines Erachtens hätten beide zunächst versuchen müssen, den Besitzer ausfindig zu machen, bevor die Katze eingeschläfert wurde. Was ich jedoch nicht beurteilen kann, ist ob aus tierärztlicher Sicht das sofortige Einschläfern notwendig war und keine Zeit blieb für die Suche nach dem Besitzer. Es müsste daher geprüft werden, ob Sie die Tierarztrechnung überhaupt bezahlen müssen und ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben. Dazu muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein.