zurück zur Übersicht Hund im Backofen 25.05.2012 von Julia H. Was "darf" ich tun, wenn ich im Sommer einen Hund im Auto sehe, der kurz vor der Ohnmacht steht! Darf ich ab einer gewissen Zeit die Scheibe beschädigen um das Tier zu retten oder darf ich selbst überhaupt nicht helfen!? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen und das ist eine Straftat! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen und das ist eine Straftat! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts!