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Frettchen in Einliegerwohnung

von Angela B.

Ich spiele mit dem Gedanken mir Frettchen zuzulegen, da ich in einer Einliegerwohnung mit separatem eingang wohne, wäre mit keinerlei Geruchsbelästigung für die anderen Mietparteien zu rechnen. Muß ich die Tiere trotzdem genehmigen lassen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst müsste die Klausel Ihres Mietvertrages zur Tierhaltung eingesehen werden. Da Frettchen aber ohnehin nicht zu den Kleintieren im Sinne der Rechtsprechung des BGH gehören, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, sollten Sie Ihren Vermieter vorab informieren und sich eine schriftliche Erlaubnis zur Frettchenhaltung geben lassen. Auch wenn Sie vermuten, dass aufgrund des separaten Eingangs eine Geruchsbelästigung der anderen Mieter ausgeschlossen wäre, so ist dies dennoch möglich, da von diesen Tieren ein erheblicher Gestank ausgehen kann. Sollten sich andere Mieter deshalb beschweren, könnten sie durchschnittlich um 30 % die Miete mindern. Auch um diesen Ärger mit Ihrem Vermieter und Ihren Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie unbedingt vorab eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen und sich ausführlich über die anspruchsvolle Frettchenhaltung informieren.

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