zurück zur Übersicht Nachbarin droht Katzen zu vergiften 28.09.2009 von Jasmin H. Sehr geehrte Frau Fries, mir und meiner Nachbarin wurde von einer anderen Nachbarin (Hundehalterin) angedroht, daß sie unsere Katzen mit Rattengift vergiften möchte. Wir haben große Angst und wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen. Unsere Katzen wurden des öfteren von ihren großen Hunden angegriffen und da bei uns sehr viele Katzenhalter Ihre Katzen frei laufen lassen, haben wir die Dame gebeten, ihre Hunde in diesem Gebiet anzuleinen, sowie es auch die anderen Hundehalter aus der Nachbarschaft tun. Diese Frau hasst Katzen und ein Kater ist auch schon auf mysteriöse Weise verschwunden und eine meiner Katzen wurde vor einem guten Jahr umgebracht. (Täter wurde nie gefasst). Wir haben große Angst um unsere Katzen. Für einen Rat wären wir außerordentlich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Jasmin H. aus Lübeck Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Immer wieder werden Hunde und Katzen mutwillig durch Menschen vergiftet, häufig im Rahmen eines Nachbarschaftsstreit. Da es keinen wirksamen Schutz der Katzen gibt, außer sie einzusperren, möchte ich Ihnen wenigsten die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand geben, damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um eine "Sachbeschädigung", die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Da es sich bei der Sachbeschädigung um ein so genanntes "Antragsdelikt" handelt, sollte auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, da die Polizei sonst im Zweifel nicht ermitteln kann. Zusätzlich sollte auch das Ordnungsamt und gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt verständigt werden. Neben der Sachbeschädigung handelt es sich natürlich auch um eine strafbare Tierquälerei, die gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Immer wieder werden Hunde und Katzen mutwillig durch Menschen vergiftet, häufig im Rahmen eines Nachbarschaftsstreit. Da es keinen wirksamen Schutz der Katzen gibt, außer sie einzusperren, möchte ich Ihnen wenigsten die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand geben, damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um eine "Sachbeschädigung", die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Da es sich bei der Sachbeschädigung um ein so genanntes "Antragsdelikt" handelt, sollte auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, da die Polizei sonst im Zweifel nicht ermitteln kann. Zusätzlich sollte auch das Ordnungsamt und gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt verständigt werden. Neben der Sachbeschädigung handelt es sich natürlich auch um eine strafbare Tierquälerei, die gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird!