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Falsche Beratung im Tierheim

von Jochen T.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe gestern Tasso eine Nachricht geschrieben und wurde von Frau von Papen an Sie verwiesen. Hier der Fall um den es geht: Meine Freundin und ich haben uns vor einiger Zeit ein Hund aus einem Tierheim geholt, auf das wir über Tasso.de aufmerksam geworden sind. Wir hatten uns sehr viele Gedanken gemacht bevor wir uns zu diesem Schritt entschieden haben. Wir hatten klare Vorstellungen welche Art von Hund wir suchen. Da wir beide totale Anfänger sind wollten wir einen unkomplizierten, familienfreundlichen und verspielten Hund. In besagten Tierheim haben wir uns in einen Hund verliebt, der uns mit genau diesen Attributen angepriesen wurde. Im Vertrauen auf die Aussage der Tierheimchefin haben wir den Hund mitgenommen. Leider hat sich der Hund zuhause als absoluter Problemfall entpuppt. Er läuft die ganze Zeit mit eingeklemmter Rute durch die Wohnung, baut keinerlei Vertrauen zu Menschen auf da er wohl früher mal geschlagen bzw. nie richtig sozialisiert wurde, er liegt den ganzen Tag nur rum und hat vor allem Angst. Wir fühlen uns total überfordert und auch vom Tierheim übers Ohr gehauen. Dieser Hund ist ein Fall für einen erfahrenen Tierpsychologen aber absolut kein Anfängerhund. Natürlich wußten wir das es sich um einen Straßenhund handelte, aber wir hätten ihn sicherlich nicht mitgenommen wenn wir richtig beraten worden wären. Zudem hat der Hund Flöhe, ist wahrscheinlich deutlich älter als uns gesagt wurde und wurde uns unkastriert übergeben. Wir mussten die gleiche Schutzgebühr bezahlen wie andere Leute dort für kastrierte Hunde bezahlt haben. Wir fühlen uns zum einen falsch beraten und zudem abgezockt. Wir werden den Hund definitv zurück bringen da wir keine Chance sehen ihn in unsere Familie zu integrieren. Gibt es denn eine rechtliche Grundlage das bezahlte Geld zurück zu bekommen? Könnten Sie uns Tipps geben damit wir in Zukunft die oben genannten Fehler vermeiden können? Viele Grüße Jochen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich so verantwortungsbewusst verhalten und sich vorher so viele Gedanken machen und dann direkt so enttäuscht wurden. Da ein Tierheim keine verbindlichen Aussagen über die Vorgeschichte bzw. Vorerkrankungen eines Hundes machen kann und in der Regel mit besten Wissen und Gewissen, die ihnen bekannten Eigenschaften der Tiere wiedergibt, gibt es keine Sicherheit, dass Ihnen das nicht wieder passieren wird. Um die Rechtslage prüfen zu können, müsste zunächst der Schutzvertrag eingesehen und auf die Rücktritts- bzw. die Rückgabemöglichkeit hin überprüft werden. Da Sie die Falschberatung bzw. die unter Umständen vorliegende arglistige Täuschung beweisen müssen, muss auch dies vorab geklärt werden. Die Frage nach der Rückzahlung der Schutzgebühr richtet sich nach der Rechtsnatur dieses Schutzvertrages. Dies ist in der Rechtsprechung umstritten, einige Gerichte gehen von einem Verwahrvertrag aus, andere dagegen sehen in diesen Verträgen einen Kaufvertrag. Im Falle eines Kaufvertrages hätten Sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Sie sollten daher den Tierschutzverein schriftlich über Ihren Ärger und Ihren Eindruck der Falschberatung informieren und auffordern den Hund unverzüglich zurückzunehmen bzw. ankündigen, dass Sie den Hund zurückbringen werden. Des Weiteren fordern Sie schriftlich die Rückzahlung der Schutzgebühr innerhalb von zwei Wochen. Sollte das Tierheim sich weigern den Hund zurückzunehmen und/oder die Schutzgebühr zurückzuzahlen, sollten Sie sich zum weiteren sinnvollen Vorgehen anwaltlich beraten lassen.

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