zurück zur Übersicht Hund wird mir entzogen... 09.06.2012 von Daniel V. Sehr geehrte Damen & Herren. Leider muss ich mit folgender Problematik an Sie herantreten. Ich habe im April 2005 den Labrador gekauft und Ihr ein liebevolles zuhause, mit sehr großem Grundstück (Mehrgenerationenhaus – ehemaliges Bauerngut) und weiteren Bezugspersonen (1 Wohnpartei = meine Eltern und 1 Wohnpartei mein Bruder mit Familie & Kind) gegeben. 2007 ergaben sich dann bei mir Änderung in Bezug auf die Lebenspartnerin, die sich jedoch auch absolut hingabevoll & fürsorglich um unsere kleine gekümmert hat. Im Jannuar 2012 trennten wir uns dann und Anfänglich regelten wir es so, dass der Hund von Montag-Freitag bei mir lebte und am Wochenende bei Ihr. Als ich dann Mitte April 2012 für längere Zeit (ca. 14 Tage) auf Geschäftsreise musste(Rückkehr stand zum Zeitpunkt nicht fest), bat ich Sie, sich ganzzeitig um unseren Hund zu sorgen. Nach dem Wiedereintreffen zu Haus versuchte ich dann telefonisch und persönlich zu kontaktieren, was mir dann nach längeren auch gelang. Da bekam ich dann die Aussage, „den Hund bekommst du nicht wieder – dem geht es bei mir besser“. Nun habe ich des Öfteren versucht, auf einer vernünftigen Basis wieder zu meinem Hund zu kommen. Immer mit Einstellung, dass wir beide den Hund umsorgen würden. Doch nun habe ich absolut keinen Zugang mehr zu meinem Hund und habe vor geraumer Zeit nur einen „Überlassungsvertrag“ bekommen, in dem ich sämtliche Ansprüche abtreten soll und dann im Gegenzug „eventuell“ ein Besuchsrecht unter Aufsicht einer dritten Person bekomme. Nun weis ich einfach nicht weiter und Bitte Sie hiermit um Ihre Hilfe in Bezug auf die weiter Vorgehensweisen. Der Hund fehlt mir so unbeschreiblich sehr und ich weis nun einfach nicht weiter. Mit freundlichen Grüßen Daniel V. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, ob Sie Alleineigentümer der Hündin sind oder ob Sie und Ihre Exfreundin jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des Kaufvertrags nicht beurteilen. Da Sie die Hündin zurückhaben möchten, rate ich Ihnen davon ab, den Überlassungsvertrag zu unterschrieben, da Sie Ihr Eigentum bzw. Ihren hälftigen Eigentumsanteil dann endgültig verlieren. Die im Zweifel zu unbestimmte und damit unwirksame Formulierung eines „eventuellen“ Besuchsrechts ändert an der Abtretung Ihres Eigentums erst einmal nichts. Sie sollten Ihre Ex-Freundin daher schriftlich auffordern Ihnen Ihre Hündin innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Sollte sie sich weiterhin weigern, sollten Sie die Rechtslage und das weitere Vorgehen anwaltlich überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, ob Sie Alleineigentümer der Hündin sind oder ob Sie und Ihre Exfreundin jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des Kaufvertrags nicht beurteilen. Da Sie die Hündin zurückhaben möchten, rate ich Ihnen davon ab, den Überlassungsvertrag zu unterschrieben, da Sie Ihr Eigentum bzw. Ihren hälftigen Eigentumsanteil dann endgültig verlieren. Die im Zweifel zu unbestimmte und damit unwirksame Formulierung eines „eventuellen“ Besuchsrechts ändert an der Abtretung Ihres Eigentums erst einmal nichts. Sie sollten Ihre Ex-Freundin daher schriftlich auffordern Ihnen Ihre Hündin innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Sollte sie sich weiterhin weigern, sollten Sie die Rechtslage und das weitere Vorgehen anwaltlich überprüfen lassen.