zurück zur Übersicht Unterernährten und kranken Hund zahlen? 20.06.2012 von Ramona S. Ich habe folgendes Problem:Habe mit einem Kollegen in München einen unterernähren und kranken Hund aus Mitleit geholt.Die Besitzerin verlangt nun 150Euro,und beschimpft und bedroht uns mit Polizei usw.Habe schon viel Geld in Tierarztkosten gesteckt wegen dem Hund.Weiss nun nicht mehr weiter.MUSS ich den Hund bezahlen oder habe ich irgendwelche Rechte?Bitte beratet mich.Danke und Gruss,Ramona. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist zu klären was genau Sie mit „geholt“ meinen und wie Sie an den Hund gekommen sind. War der Hund durch die Behörde beschlagnahmt und haben Sie in aus dem Tierheim oder hat die Dame Ihnen den Hund zunächst freiwillig gegeben und ist nun nachträglich darüber verärgert oder haben Sie den Hund gegen den Willen der Besitzerin erhalten? Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob es gegebenenfalls irgendwelche Absprachen über den Verbleib und die Kostenerstattung für den Hund gibt. Diese Informationen müssen zunächst vorliegen, um prüfen zu können ob Sie bereits Eigentümerin des Hundes sind und für den Hund überhaupt noch etwas bezahlen müssen. Spätestens wenn die vorherige Besitzerin sich tatsächlich an die Polizei wendet und eine Strafanzeige gegen Sie z.B. wegen Diebstahl oder Unterschlagung erstattet, sollten Sie sich unbedingt konkret anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist zu klären was genau Sie mit „geholt“ meinen und wie Sie an den Hund gekommen sind. War der Hund durch die Behörde beschlagnahmt und haben Sie in aus dem Tierheim oder hat die Dame Ihnen den Hund zunächst freiwillig gegeben und ist nun nachträglich darüber verärgert oder haben Sie den Hund gegen den Willen der Besitzerin erhalten? Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob es gegebenenfalls irgendwelche Absprachen über den Verbleib und die Kostenerstattung für den Hund gibt. Diese Informationen müssen zunächst vorliegen, um prüfen zu können ob Sie bereits Eigentümerin des Hundes sind und für den Hund überhaupt noch etwas bezahlen müssen. Spätestens wenn die vorherige Besitzerin sich tatsächlich an die Polizei wendet und eine Strafanzeige gegen Sie z.B. wegen Diebstahl oder Unterschlagung erstattet, sollten Sie sich unbedingt konkret anwaltlich beraten lassen.