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Hundehaltung in Belgien

von Annette M.

Ich möchte einen Hund aus dem Tierschutz adoptieren. Unser Wohnort ist in Belgien, Gemeinde Raeren. Kürzlich habe ich in der Gemeindeverordnung gelesen, dass Kampfhunderassen nicht oder nur eingeschränkt gestattet sind. Einige Hunde, die uns gut gefallen hätten (katzen- und hundeverträglich, bürotauglich, gerne im Auto....) fielen unter diese Rassen. Was habe ich in Belgien zu beachten, wenn ich mir einen solchen Hund anschaffen möchte? Ich hoffe, Sie können uns helfen, auch wenn dieser Fall einen Auslandsbezug hat. Danke im Voraus, Annette

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich um nicht um deutsches Recht handelt, kann ich Ihnen nur raten, die Ihnen bekannten Gemeindeverordnung sehr genau zu lesen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen zur Haltung eines “potenziell gefährlichen Hundes“, wie z.B. die Auflistung der Rassen (u.a. Staffordshire Bullterrier, Akita Inu, Rottweiler usw. sowie Kreuzungen der genannten Rassen), den Leinen- und Maulkorbzwang, die Voraussetzungen für eine Befreiung von den beiden vorgenannten Pflichten, eine Chippflicht, die Bußgelder für Verstöße usw. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich am Besten noch vor der Anschaffung eines Hundes der genannten Rasse an die Gemeinde.

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