zurück zur Übersicht Wem gehoert der Hund? 25.06.2012 von Maik J. Wir haben einen Kaufvertrag ueber einen Hund, mit einer bestimmten Chipnummer, der Hund wurde in unserem Beisein gechipt. Bei der Uebergabe des Hundes teilte man uns mit, das der Chip verschwunden sei, und nun ein neuer Chip implantiert wurde, dieses wurde durch ein Tierarztschreiben bestätigt. Wir haben von Anfang an vermutet das es nicht unser Hund ist, den wir ausgesucht haben, sondern ein anderer. Jetzt haben wir durch Nachforschung erfahren, das die alt Chipnummer doch bei Tasso registriert ist, und der Hund im Besitz von von anderen Eigentümern ist. Wir koennen aber einen gültigen Kaufvertrag, unterschrieben von uns und dem Züchter vorlegen. Wie stellt sich das nun rein rechtlich da. Gehört der Hund nun uns, an wen können wir uns wenden, und können wir den Züchter wegen Betruges anzeigen. Vielen Dank für eine Antwort im voraus Maik & Sabine Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie mit der Züchterin einen Kaufvertrag über einen bestimmten Hund mit einer bestimmten Chipnummer abgeschlossen haben und nun offensichtlich einen anderen Hund übergeben bekommen haben, hat die Züchterin ihre vertragliche Pflicht zur Übergabe des Hundes und der Verschaffung des Eigentums an Sie noch nicht erfüllt. Um zu prüfen, welche weiteren Schritte nun sinnvoll sind und welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen, muss jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein, der etwas dubios erscheint. Sofern Sie rechtliche Schritte einleiten wollen, werden Sie entscheiden müssen, ob Sie den“falschen“ Hund zurückgeben und auf die Übergabe des„richtigen“ Hundes bestehen wollen, ob Sie den“falschen“ Hund behalten wollen, oder ob Sie beide Hunde wollen, wobei dann natürlich für einen der beiden noch ein Kaufpreis gezahlt werden muss. Eine Betrugsanzeige können Sie entweder bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. In jedem Fall rate ich Ihnen dazu, dies schriftlich zu tun. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Fügen Sie wenn vorhanden, Beweismittel (Fotos, Urkunden, etc.) bei und benennen mögliche Zeugen. Um sich nicht in die Gefahr einer falschen Verdächtigung o.ä. zu geben, sollten Sie nicht behaupten, dass ein Betrug vorliegt, sondern nur Ihre Vermutung diesbezüglich äußern und um die strafrechtliche Würdigung der vorgetragenen Verhaltens durch die Justiz bitten. Beantragen Sie auch über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie mit der Züchterin einen Kaufvertrag über einen bestimmten Hund mit einer bestimmten Chipnummer abgeschlossen haben und nun offensichtlich einen anderen Hund übergeben bekommen haben, hat die Züchterin ihre vertragliche Pflicht zur Übergabe des Hundes und der Verschaffung des Eigentums an Sie noch nicht erfüllt. Um zu prüfen, welche weiteren Schritte nun sinnvoll sind und welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen, muss jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein, der etwas dubios erscheint. Sofern Sie rechtliche Schritte einleiten wollen, werden Sie entscheiden müssen, ob Sie den“falschen“ Hund zurückgeben und auf die Übergabe des„richtigen“ Hundes bestehen wollen, ob Sie den“falschen“ Hund behalten wollen, oder ob Sie beide Hunde wollen, wobei dann natürlich für einen der beiden noch ein Kaufpreis gezahlt werden muss. Eine Betrugsanzeige können Sie entweder bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. In jedem Fall rate ich Ihnen dazu, dies schriftlich zu tun. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Fügen Sie wenn vorhanden, Beweismittel (Fotos, Urkunden, etc.) bei und benennen mögliche Zeugen. Um sich nicht in die Gefahr einer falschen Verdächtigung o.ä. zu geben, sollten Sie nicht behaupten, dass ein Betrug vorliegt, sondern nur Ihre Vermutung diesbezüglich äußern und um die strafrechtliche Würdigung der vorgetragenen Verhaltens durch die Justiz bitten. Beantragen Sie auch über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.