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Kastration der Nachbarskatze

von Vanessa S.

Seit einiger Zeit besucht uns ein junger unkastrierter Kater. Wie wir inzwischen erfahren haben hat der Kater Besitzer, die nur ein paar Häuser weiter wohnen. Uns ist gleich aufgefallen, dass der Kater etwas verwahrlost aussieht (starker Zeckenbefall, immer wieder offene, nicht versorgte Wunden, ect.) Wir haben auch mit den Nachbarn gesprochen, dass das Tier versorgt werden muss, im Idealfall kastriert und gechipt werden sollte. Leider bisher ohne Erfolg. Als der Kater vor zwei Monaten stark humpelnd zu uns kam, unternahmen wir einen letzten Versuch, den Nachbarn Hilfe anzubieten, damit das Tier behandelt wird. Diese Hilfe möchte dieser jedoch nicht annehmen. Wir sind dann heimlich mit dem Kater zu unserem Tierarzt gefahren, um in behandeln zu lassen und es geht ihm inzwischen auch soweit wieder gut. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wir würden den Kater gerne kastrieren lassen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass das auch für das Tier die bessere Entscheidung ist. Da der Kater uns aber nicht gehört und eine Katration ja durchaus von den Besitzern bemerkt werden könnte, sind wir uns nun unsicher. Den Tierschutz einschalten möchten wir auch nicht, da es dem Tier als Freigänger in unserer Wohngegend sicher besser geht als im Tierheim. Kann man uns denn rechtlich belangen, wenn wir den Kater ohne Wissen und somit auch ohne Zustimmung der Besitzer kastrieren lassen oder hat das Wohlergehen des Tieres in diesem Fall Vorrang? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie bereits richtig im Gefühl haben, wäre die Kastration des fremden Tieres eine vorsätzliche strafbare Sachbeschädigung fremden Eigentums. Anders sähe es aus, wenn es eine gesetzliche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, wie z.B. in Paderborn, gäbe. Meines Wissens gibt es im Saarland diese Pflicht derzeit noch nicht, ist jedoch im Gespräch. Da die Eigentümer den Kater jedoch offensichtlich nicht nur nicht kastrieren sondern allgemein verwahrlosen und ihn nicht tierärztlich behandeln lassen, sollten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden und dies dort schildern. Die Behörde kann dann erforderliche und geeignete Maßnahmen ergreifen.

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