zurück zur Übersicht Verkauf von krankem Hund 13.07.2012 von Gabi K. Hallo, ich bin Hundefriseurin und hätte folgende frage zu einer Kundin, diese Kundin hat sich vor 3 Jahren einen Yorki vom Züchter gekauft, dieses Tier war zur Zucht und wurde nun "ausgemustert", es wurde meiner Kundin regelrecht aufgedrängt, da meine Kundin nun in sehr schlechten Zustand ist, körberlich seelisch und vor allem Finanziell, bekam sie nun einen gesetzlichen Vormund, nun stellte sich heraus, dass dieser Yorky, nun 7 Jahre alt, an schwerer Arthrose leidet, meine Kundin kann sich keine großen Tierarztkosten leisten, nun zur eigentlichen Frage: Kann man diese Züchterin, die gewusst haben muß in welchem Zustand sich meine Kundin befindet, irgendwie beikommen ?? der Züchterin ging es schließlich nur darum den Hund schnell loszuwerden für möglichst viel Geld, ich bin der Meinung das diese wuste das daß Tier Krank ist und hohe Kosten auf der Tierhalter zukommen. Wenn alles nichts hilft, wird sie Ihr Tier abgeben müssen, wie könnte man helfen? Danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst grundsätzliches vorweg: Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. In jedem Fall muss der Käufer den Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung des Hundes zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. In dem geschilderten Fall Ihrer Kundin, in dem Sie eine Täuschung vermuten, ist entscheidend ob sich diese Vermutungen tatsächlich beweisen lassen. Dies ist in der Praxis sehr schwer möglich, es sei denn Sie haben Zeugen oder andere Beweismittel (z.B. Briefe oder E-Mails) aus denen hervorgeht, dass die Züchterin bereits vor drei Jahren positive Kenntnis von der Arthrose der Hündin hatte. Bevor also rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte Ihre Kundin sich anwaltlich beraten lassen. Hinsichtlich der Tierarztkosten könnte sie sich an den örtlichen Tierschutzverein und/oder die Tiertafel wenden und dort erfragen ob es finanzielle oder andere Hilfen für diese Fälle gibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst grundsätzliches vorweg: Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. In jedem Fall muss der Käufer den Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung des Hundes zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. In dem geschilderten Fall Ihrer Kundin, in dem Sie eine Täuschung vermuten, ist entscheidend ob sich diese Vermutungen tatsächlich beweisen lassen. Dies ist in der Praxis sehr schwer möglich, es sei denn Sie haben Zeugen oder andere Beweismittel (z.B. Briefe oder E-Mails) aus denen hervorgeht, dass die Züchterin bereits vor drei Jahren positive Kenntnis von der Arthrose der Hündin hatte. Bevor also rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte Ihre Kundin sich anwaltlich beraten lassen. Hinsichtlich der Tierarztkosten könnte sie sich an den örtlichen Tierschutzverein und/oder die Tiertafel wenden und dort erfragen ob es finanzielle oder andere Hilfen für diese Fälle gibt.