zurück zur Übersicht Haustiere absichern 18.07.2012 von Elke J. Hallo, auch wenn ich hoffe das es noch lange Dauert, würde ich gerne nach meinem Ableben meine Haustiere gut versorgt wissen. Können sie mir beinen Anwalt/Notar empfehlen der/die sich mit Tierrecht auskennt? Danke Elke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Sie in Belgien leben und somit belgisches Recht zur Anwendung kommt, müssen Sie sich vor Ort einen geeigneten Rechtsanwalt oder Notar suchen. Zur Rechtslage in Deutschland gilt folgendes. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Ob im konkreten Einzelfall ein Vermächtnis oder eine andere Regelung, z.B. Erbeinsetzung etc. sinnvoll ist, muss detailliert von einem Rechtsanwalt, Notar eventuell in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Sie in Belgien leben und somit belgisches Recht zur Anwendung kommt, müssen Sie sich vor Ort einen geeigneten Rechtsanwalt oder Notar suchen. Zur Rechtslage in Deutschland gilt folgendes. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Ob im konkreten Einzelfall ein Vermächtnis oder eine andere Regelung, z.B. Erbeinsetzung etc. sinnvoll ist, muss detailliert von einem Rechtsanwalt, Notar eventuell in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geprüft werden.