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Hundehaftpflichtversicherung

von Bärbel W.

Sehr geehrte Frau Fries, die Hundehaftpflichtversicherung ist mittlerweile eine Pflichtversicherung. Wo kann ich jemanden anzeigen, der seine Versicherung nicht preisgeben will oder möglicherweise gar nicht versichert ist??? Die besagte Person hält ihren Hund für unschuldig u. sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. Den Namen konnte ich inzwischen ermitteln. Das Veterinäramt konnte mir bestätigen, dass die Dame dort mittlerweile gespeichert ist. Die Frau provoziert gerne mit ihrem Hund!Es stehen ca. 50,-€ im Raum. Ich bin voll rechtschutzversichert. Wäre es übertrieben bei der Summe, die dann ggf. von der Versicherung noch gekürzt würde, einen Anwalt einzuschalten??? Wenn ja, bin ich mit einem Anwalt für Tierrecht in solchen Angelegenheiten besser beraten??? Ich bin ein wenig ratlos. Ich finde solche rücksichtslosen Leute schaden dem Image sämtlicher Hundebesitzer. Ich schätze den Hund dieser Dame, trotz Verletzung meines eigenen Hundes, nicht als wirklich gefährlich ein. Hier müsste wohl eher das Frauchen einen Maulkorb verpasst bekommen. Dieser Hund wird von dieser Frau mit der Begründung "der tut nichts" in die provokantesten Situationen geführt. Passiert dann doch etwas sind immer die anderen schuld. Was können Sie mir raten? M.f.G Bärbel W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl noch nicht in allen Bundesländer die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht ist, so sollte JEDER Hund versichert sein, da die Schäden, die auch ein kleiner Hund anrichten kann enorm hoch sein können und der Halter mit seinem Privatvermögen haftet. Bei einer Schadenssumme von 50,00 € sollten Sie die Dame zunächst selbst anschreiben, zur Zahlung auffordern und ihr eine Frist setzen. Senden Sie diesen Brief zu Beweiszwecken per Einwurf-Einschreiben um einen Zugangsnachweis zu haben. Wenn Sie sich weigert sollten überlegen, ob Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch nehmen wollen und sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen wollen. Da Sie sich bereits an das Veterinäramt gewendet haben, sollten Sie sich auch noch schriftlich an das zuständige Ordnungsamt wenden und den Fall dort schildern. Hilfreich dafür wäre es, wenn es weitere Betroffene Hundehalter gibt mit denen Sie sich zusammenschließen können. Die Behörde kann dann die erforderlichen und geeignete Maßnahmen anordnen. Um weitere Vorfälle zu vermeiden, sollten Sie der Dame -wenn möglich- weitestgehend aus dem Weg gehen.

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