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Haftungsrecht, Katzenrecht

von Natalia C.

Guten Morgen liebe Frau Fries, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Wir haben einen 1,5 jährige Kater. Unseren Lui lassen wir nachmittags/abends regelmäßig raus, da uns auch das Tierheim mitgeteilt hat, dass unsere Katze ein Freigänger ist, er fordert dies auch ein. Jetzt hängen seit kurzem in unserem Wohngebiet Flugblätter mit Foto einer schwarzen Katze, darunter steht: Eine schwarze Katze mit weißem Fleck im Brustbereich hat mich auf meiner Terasse schwerst verletzt. Ich bitte den Besitzer der Katze sich bei mir zu melden, da ich sichergehen möchte, dass es sich um die richtige Katze handelt. Sollte jemand die Katze kennen, bitten wir um Info, es gibt eine Belohnung. Auf dem Foto ist wie gesagt eine ganz schwarze Katze abgebildet(unter dem Foto steht: Abbildung ähnlich). Unsere Katze ist oben rum schwarz, der komplette Bauch-und Brustbereich ist weiss, die Beine teilweise, die Pfoten sind ganz weiss und auch die Schnauze. Da die Beschreibung nicht genau zutrifft, haben wir uns nicht dort gemeldet, wir wissen auch nicht genau, um welchen Herrn es geht. Meine Frage jetzt: Sollte der Herr irgendwann selbst auf uns zukommen und behaupten unsere Katze hätte ihn verletzt, ist der Herr im Recht bzw. kann er Ansprüche stellen? 1.)Wie soll er beweisen, dass es tatsächlich unsere Katze war 2.)Hat unsere Katze noch nie grundlos jemanden brutal angefallen, ist eher friedlich, lässt sich auch von Fremden streicheln 3.)Wie will er beweisen, dass eine Katze ihn zuerst angegriffen hat, da Katzen soweit ich mich im Internet informiert habe Fluchttiere sind und nur angreifen, wenn Sie sich bedroht bzw. eingekesselt fühlen, vielleicht hat dieser Mensch versucht die Katze zu vertreiben, mit einem Stock oder ähnlichem nach ihr geschlagen und die Katze hat sich lediglich verteidigt? Steht in solchen Fällen nicht Aussage gegen Aussage? Ich wäre Ihnen für eine baldige Antwort sehr dankbar,da mich die Sache sehr beschäftigt.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine Mitschuld an seiner Verletzung hätte der Herr z.B. dann, wenn er die Katze mit einem Stock geschlagen hätte o.ä. In dem geschilderten Fall wird er es jedoch schwer haben Ansprüche gegen Sie geltend zu machen, da er beweisen muss, dass auch wirklich IHRE Katze ihn verletzt hat, was bei schwarzen Katzen mit weißen Abzeichen relativ schwierig sein wird.

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