zurück zur Übersicht Kater zur Verkäuferin zurückgegeben 21.07.2012 von Edeltraud A. Wir haben vor ein paar Wochen eine Katze gekauft, dann wurde er krank, dann haben wir ihn zum Tierarzt gefahren, dann hat sie gesagt, dass er Krämpfe hat. Die Tierarztkosten waren so hoch, dass sie wir nicht mehr zahlen konnten. Auf jeden fall haben wir die Frau angerufen und gesagt, dass wir die Kosten nicht mehr zahlen können. Dann hat sie gesagt, dass wir ihn wieder zurück bringen müssen, natürlich haben ich und meine Tochter sehr geweint, dann haben wir die Frau nochmal angerufen und haben gesagt, dass wir die Tierartztrechnung wieder zahlen können und dann hat sie gesagt dass wir ihn nicht mehr kriegen und wenn wir noch einmal ihr Grundstück betreten, zeigt sie uns an. Bitte helfen Sie uns Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Rein rechtlich betrachtet haben Sie mit der Verkäuferin einen Kaufvertrag abgeschlossen, von dem Sie offensichtlich zurückgetreten sind. Damit ist die Verkäuferin wieder Eigentümerin der Katze geworden und kann nun frei entscheiden, ob sie Ihnen die Katze nochmals verkaufen bzw. verschenken möchte oder eben auch nicht. Auch wenn Sie nicht schreiben, was zu dem Hausverbot geführt hat und nicht bewertet werden kann, ob dies eine angemessene Reaktion ist, so hat jeder Grundstücksbesitzer das Recht, anderen den Zutritt zu verbieten. Aus Ihrer Schilderung ist daher leider kein Grund ersichtlich, woraus sich ein Herausgabeanspruch ergeben könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Rein rechtlich betrachtet haben Sie mit der Verkäuferin einen Kaufvertrag abgeschlossen, von dem Sie offensichtlich zurückgetreten sind. Damit ist die Verkäuferin wieder Eigentümerin der Katze geworden und kann nun frei entscheiden, ob sie Ihnen die Katze nochmals verkaufen bzw. verschenken möchte oder eben auch nicht. Auch wenn Sie nicht schreiben, was zu dem Hausverbot geführt hat und nicht bewertet werden kann, ob dies eine angemessene Reaktion ist, so hat jeder Grundstücksbesitzer das Recht, anderen den Zutritt zu verbieten. Aus Ihrer Schilderung ist daher leider kein Grund ersichtlich, woraus sich ein Herausgabeanspruch ergeben könnte.