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Einsichtrecht in die Akten beim Tierheim

von Olga G.

Hallo Frau Fries, ich möchte gerne wissen, ob man in einem Tierheim , wo ich meinen Kater hatte ,die Einsicht in die dortigen Akten hat. Es ist so gewesen, dass ich einen Todesfall in der Familie hatte, und mich nicht um den Kater kümmern konnte. Die Polizei hatte meinen Kater in ein Tierheim gebracht und dort gesagt, dass der Besitzer gestorben sei. Als ich nach zwei Wochen mich im Tierheim gemeldet habe, um den Kater abzuholen, wurde mir gesagt, dass dieser entlaufen sei. Dies kann ich nicht so recht glauben, da die Aussagen der Mitarbeiter sich in vielen Fragen wiedersprechen. Der Kater ist gechipt und ich habe alle Unterlagen, die auf mich als Besitzerin lauten. Ich habe eine Vermutung, dass das Tierheim meinen Kater einfach eingeschläfert hat. Er ist keine Schmusekatze gewesen, sondern schon etwas wilder. Ich möchte einfach die Gewissheit haben, dass er wirklich nicht mehr dort ist. Habe ich das Recht, dort Akteneinsicht zu verlangen? Und hatten sie das Recht eine gesunde Katze einfach einzuschläfern, ohne zu überprüfen, ob der Besitzer auch wirklich verstorben sei?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ein Auskunftsanspruch kann sich entweder aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag zwischen den Beteiligten ergeben und dient in der Regel dazu Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die gesetzlichen Auskunftsansprüche finden sich z.B. im Erbrecht oder im Familienrecht. Um zu prüfen ob und aus welchem Grunde Sie einen Auskunftsanspruch gegen das Tierheim haben könnten, müssten zunächst die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein, da aus Ihrer Schilderung leider nicht hervorgeht, was genau passiert ist. Ist Ihnen der Kater entlaufen und hat die Polizei ihn deshalb in das Tierheim gebracht oder ist Ihnen der Kater von der Polizei weggenommen worden, weil sie sich nicht um ihn kümmern konnten? Aus welchem Grund behauptet die Polizei, dass der Besitzer verstorben sei, etc.? Unabhängig davon, sollten Sie das Tierheim schriftlich darüber informieren, dass es sich bei dem Kater mit der Chipnr. Xxx nachweislich um Ihr Eigentum handelt und dass Sie Akteneinsicht fordern bzw. eine schriftliche Auskunft über die dort vorhandenen Informationen fordern. Setzen Sie hierfür eine konkrete Frist. Sollte Ihnen das Tierheim tatsächlich Kopien der Akte schicken, darf es Ihnen dafür Kopierkosten in Rechnung stellen. Sollte sich das Tierheim jedoch weigern, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten lasse, ob ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch besteht.

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