zurück zur Übersicht Katze soll Maschendrahtzaun beschädigt haben 28.07.2012 von Daniela J. Sehr geehrte Frau Fries, ich bin Besitzerin zweier Freigänger und lebe mit den beiden schon vier Jahre in der aktuellen Wohnung. Eine Nachbarin, die immer sehr bösartig und streitlustig ist, hat sich nun darauf fokussiert, dass Katzen angeblich ihren Maschendrahtzaun beschädigt hätten. Sie hat es meiner Nachbarin gesagt, die selber einen Kater hat, der auch Freigänger ist und angedroht, Anzeige zu erstatten. Ich muss dazu bemerken, dass der Maschendrahtzaun bereits bei meinem Einzug vor vier Jahren eine etwa 20 mal 20 cm große Verbiegung in einer unteren Ecke hatte, durch die meine Katzen dann natürlich ihren Weg fortgesetzt haben. Dieser Maschendrahtzaun ist dadurch allerdings nicht weiter beschädigt worden. Die Situation der Einzäunung ist wie folgt: Es sind mehrere Gärten von einem Weg getrennt und anstatt über die Zäune zu springen, habe sich meine Katzen natürlich den bequemen Weg durch das bereits vorhandene Loch im Zaun gesucht. Nun hat besagte Nachbarin damit gedroht, die Halter der Katzen für eine Reparatur haftbar zu machen. Den Zaun hat sie vor ca. zwei Monaten mit Kaninchendraht von einem Bekannten flicken lassen. Seitdem springen meine Katzen über ein Tor, dass nicht mehr zum Garten der Nachbarin gehört. Ich kann nun leider nicht beweisen, dass diese Beschädigung bereits zu meinem Einzug vorlag. Meine Hauptanliegen ist zu beweisen bzw. bestägigen zu lassen, dass es für eine Katze unmöglich ist, einen Maschendrahtzaun zu beschädigen. Ist das möglich? Könnte ich im schlimmsten Fall für diese erfundene Geschichte haftbar gemacht werden?Vielen Dank im Voraus und viele Grüße! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Ob Ihrer Nachbarin jedoch ein Schadensersatzanspruch überhaupt zusteht, ist fraglich, da sie beweisen muss, dass der Zaun durch eine Katze beschädigt wurde und dass es Ihre Katze war, damit sie nicht für fremde Katze haften müssen. Beides dürfte die Nachbarin nur schwerlich beweisen können. Sollte Ihre Nachbarin tatsächlich Ansprüche geltend machen, können sie dies –soweit vorhanden- an Ihre Haftpflichtversicherung abgeben, da diese sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche kümmert.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Ob Ihrer Nachbarin jedoch ein Schadensersatzanspruch überhaupt zusteht, ist fraglich, da sie beweisen muss, dass der Zaun durch eine Katze beschädigt wurde und dass es Ihre Katze war, damit sie nicht für fremde Katze haften müssen. Beides dürfte die Nachbarin nur schwerlich beweisen können. Sollte Ihre Nachbarin tatsächlich Ansprüche geltend machen, können sie dies –soweit vorhanden- an Ihre Haftpflichtversicherung abgeben, da diese sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche kümmert.