zurück zur Übersicht Nachbar bedroht meine Katze 28.07.2012 von Martina B. Hallo Frau Fries, ich mache mir Sorgen um die Sicherheit meiner und anderer Katzen in meiner Wohngegend, weil gestern Folgendes pasiert ist: Ein Nachbar von Gegenüber sprach mich frühmorgens mit den Worten an: "Ich habe ein großes Problem mit Ihrer Katze. Ich habe schon eimerweise Katzenscheiße aus meinem Garten geholt. Ich will nicht, dass Ihre Katze meinen Garten noch einmal betritt. Wenn ich die Katze noch einmal in meinem Garten sehe, ist sie fällig." Daraufhin fragte ich ihn, woher er wüsste, dass es meine Katze ist und wie ich eine Katze davon abhalten solle, durch seinen Garten zu gehen. Er antwortete: "Ganz einfach. Dann bleibt das Vieh eben drinnen!" Ich bot ihm an, ein Katzenabwehrspray oder eine Pflanze, die die Katzen nicht mögen, zur Verfügung zu stellen, was er aber ablehnte. Er antwortete: "Das will ich nicht, ich will, dass die Katze aus meinem Garten bleibt. Ich sags nochmal ganz deutlich: Wenn ich die nochmal in mein Beet scheißen sehe, ist die fällig." Ich fragte ihn:"Was bedeutet "fällig"? Können Sie mir das erklären?" Er sagte: "Das werden Sie dann schon sehen. Jedenfalls ist die Katze fällig!" Dann drehte sich der Nachbar um und ging. Jetzt habe ich Angst, dass dies eine Drohung war, meine Katze oder auch andere Katzen zu vergiften oder auf eine andere Weise zu töten. Seitdem traue ich mich nicht mehr, meine Katze, frei laufen zu lassen und mache mir Sorgen um die zahlreichen anderen Katzen, die hier in unmittelbarer Umgebung ebenfalls herumlaufen. Haben Sie eine Idee, was ich tun kann? Der Nachbar und ich bewohnen Mietwohnungen der selben Wohnungsgesellschaft. Jede Mietpartei hat ein kleines Garten-Stückchen. Gruß, Martina Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen gegen den Katzenhalter für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze sind, die Anlass des Ärgers sind. Andere, als die bereits genannten Vorschläge, die den Nachbarschaftsfrieden wieder herstellen könnten, habe ich leider auch nicht. Um ihm zu signalisieren, dass sie sich bedroht fühlen, könnten Sie schriftlich mitteilen, dass er dass er das Betreten seines Gartens gemäß der oben genannten Gerichtsentscheidung dulden muss. Bieten Sie nochmals an, ein Spray, eine Pflanze etc. zu kaufen um die Katze fernzuhalten. Kündigen Sie an, dass Sie seine Aussage als Drohung empfunden haben und sie das zuständige Ordnungsamt hierüber informieren werden. Ich hoffe, dass ihn das davon abhält den Katzen zu schaden, sofern er dies überhaupt ernst meinte. Versuchen Sie jedoch zum Schutze der Katzen die Situation friedlich zu lösen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen gegen den Katzenhalter für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze sind, die Anlass des Ärgers sind. Andere, als die bereits genannten Vorschläge, die den Nachbarschaftsfrieden wieder herstellen könnten, habe ich leider auch nicht. Um ihm zu signalisieren, dass sie sich bedroht fühlen, könnten Sie schriftlich mitteilen, dass er dass er das Betreten seines Gartens gemäß der oben genannten Gerichtsentscheidung dulden muss. Bieten Sie nochmals an, ein Spray, eine Pflanze etc. zu kaufen um die Katze fernzuhalten. Kündigen Sie an, dass Sie seine Aussage als Drohung empfunden haben und sie das zuständige Ordnungsamt hierüber informieren werden. Ich hoffe, dass ihn das davon abhält den Katzen zu schaden, sofern er dies überhaupt ernst meinte. Versuchen Sie jedoch zum Schutze der Katzen die Situation friedlich zu lösen.