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Mein Ex-Freund will mir meinen Kater nehmen

von Angelika L.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Ex-Freund hat mir wärend unserer Beziheung zwei Katzen geschenkt. Nun sind wir nicht im Guten auseinander gegangen und jetzt will er auf einmal mir den Kater nehmen. Die Katzen wurden damals Bar bezahlt, von einem Vertrag oder Beleg weis ich nichts. Nun behauptet er das der Kater ihm gehören würde. Wir haben uns geeinigt das die Katzen nicht getrennt werden und das die beiden bei mir bleiben. Sie sind beiden auf meinen Namen Registriert, sowie im Impfpass und auf allen Tierarztrechnungen steht ausschliesslich mein Name. Da mein Ex ein sehr agressiver Mensch ist, musste ich im Nov. die Polizei rufen. Dabei hat er vor der Polizei eingewilligt das ich beide Katzen mit nehmen kann. Seid dem leben wir häuslich getrennt und seid Juni sind wir richtig getrennt. Im Mai, wurde der Kater sehr krank und ich musste mit ihm in die Klinik. Ich habe meinen Ex darauf hingewiesen und er hat es strickt abgelehnt mich bei den Kosten zu unterstützen. Und er hat sich in den vergangenen 8 Monaten kaum blicken lassen, geschweigedenn sich um die Katzen gekümmert. Für Futter, Katzenstreu, ect. bin ich alleine aufgekommen. Nur die Tierarztkosten haben wir uns geteilt, bis zu dem Punkt wo der Kater schwer Krank wurde. Die beiden Katzen hängen sehr an einander und waren nie getrennt. Gerade der Kater ist sehr sensibel bekommt schnell Panik wenn er alleine ist. Mir wurde von Tierärzten und den Katzenfreunde e.V. eindringlich davon abgeraten die beiden zu trennen. Da wir beide auch Berufstätig sind und die Katzen es nicht kennen alleine zu sein. Da eine Trennung der beiden auf garkeinenfall für mich in Frage kommt, haben mir die Katzenfreunde e.V. angeboten, die beide denen zu Übereignen und somit sicherzustellen das sie zusammen bleiben können. Nun würde ich gerne erfahren, ob mein Ex die möglichkeit hat mir den Kater zu nehmen. Oder er mir noch rechtlich was kann, wenn ich die beiden den Katzenfreunde übereigne? MFG A.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst zwar Ihr Ex-Freund Eigentümer der Katzen. Mit der Schenkung an Sie hat er Ihnen jedoch das Alleineigentum an den beiden Katzen übertragen und hat damit keinerlei Rechte an den Katzen. Daher hätte er bei der Trennung gar nicht zustimmen müssen, dass Sie die beiden Katzen mitnehmen. Dass er dies jedoch vor den Polizeibeamten erklärt hat, ist für Sie positiv. Ein weiters Argument für Sie ist, dass Sie die Katzen bei sich haben, daher gilt die gesetzliche Vermutung, dass Sie auch Eigentümerin sind. Ein Herausgabeanspruch Ihres Ex-Freundes ergibt sich aus Ihrer Schilderung daher nicht. Im Ergebnis bedeutet dies jedoch aber auch, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass er sich finanziell an der Versorgung oder den Tierarztkosten beteiligt, sofern Sie nicht eine solche Vereinbarung geschlossen haben, die sie im Zweifel jedoch nachweisen müssen.

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