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kranken Welpen erworben

von Stephan P.

Hallo Frau Fries, Wir haben uns einen Welpen bei einer Züchterin gekauft. Bei der Abholung war der Hund schon sehr ruhig. Am ersten und zweiten Tag hat sich das verhalten auch nicht geändert im Gegenteil sie wollte dann nicht mehr laufen und hat nur noch den Kopf nach oben gehalten um besser Luft zu bekommen. Vom Tierarzt haben wir nach einigen Untersuchungen erfahren dass sie eine starke Lungenentzündung hat. Darauf haben wir auch gleich die Züchterin aufmerksam gemach was mit dem Hund los ist. Sie hatte uns dann zwar angeboten den Welpen wieder aufzunehmen was aber nicht in Frage kommt. Wir haben den Hund am 12 Juni gekauft und am 14 Juni waren wir beim Tierarzt aber die Behandlung läuft immer noch. Kann ich von der Verkäuferin die kosten vom Tierarzt zurück verlangen (bis jetzt sind es schon 400€) Ach ja die Zucht macht sie beruflich bzw. hat sie die Zucht angemeldet. Mfg Familie P.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe des Minderungs- bzw. Schadensersatzbetrages, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Ich gehe davon aus, dass Sie sich erst nach der Diagnose an die Züchterin gewandt haben. In Ihrem Fall wäre also zu prüfen, ob es sich um einen Notfall handelte, so dass eine vorherige Nachbesserungsforderung nicht notwendig war. Da die Züchterin jedoch die Rücknahme des Welpen, rechtlich gesprochen den Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten hat, könnte dies als Anerkenntnis ihrer Gewährleistungspflicht gewertet werden. Sie könnten daher die Züchterin nun schriftlich auffordern, Ihnen einen Teil des Kaufpreis zu erstatten und die bisherigen und die zukünftigen Tierarztkosten, die aufgrund der Lungenentzündung noch entstehen zu erstatten. Setzten Sie ihr eine bestimmte Frist. Sofern die Züchterin sich weigert, sollten Sie Ihre konkreten Ansprüche anhand des Kaufvertrag und das geeignete weitere Vorgehen anwaltlich prüfen lassen.

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