zurück zur Übersicht Haltung von Haustieren erlaubt, aber wie viele? 29.09.2009 von Kathrin S. Guten Tag, Frau Fries. Auch meine Frage bezieht sich auf das Mietrecht. In meinem Mietvertrag ist die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt. Wir leben in einer kleinen Doppelhaushälfte mit Garten und nun soll/möchte bei uns noch ein Hund einziehen. Ist es tatsächlich so, dass meine Vermieterin mir den Vertrag kündigen kann wegen "Überbelegung", obwohl es keinerlei Beeinträchtigungen oder ähnliches für die Nachbarn gibt? Muss sie vorab eine Art Abmahnung ausschreiben? Sorgenvolle Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht ob Sie bereits mehrere Hunde halten. Aus Ihrer Frage entnehme ich, dass es nur um einen einzigen Hund geht. Da sie in der glücklichen Lage sind einen Mietvertrag zu haben, der die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt, spricht doch nichts dagegen sich auch einen Hund anzuschaffen. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der zulässigen Anzahl gibt es nicht. Wichtig ist wie viel Raum zur Verfügung steht, ob Sie die Tiere artgerecht halten können und ob es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch die Tiere kommt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht ob Sie bereits mehrere Hunde halten. Aus Ihrer Frage entnehme ich, dass es nur um einen einzigen Hund geht. Da sie in der glücklichen Lage sind einen Mietvertrag zu haben, der die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt, spricht doch nichts dagegen sich auch einen Hund anzuschaffen. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der zulässigen Anzahl gibt es nicht. Wichtig ist wie viel Raum zur Verfügung steht, ob Sie die Tiere artgerecht halten können und ob es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch die Tiere kommt.