zurück zur Übersicht Widerspruch gegen Vertrag 08.08.2012 von Stefan M. Hallo,wir haben gestern unseren Hund in eine Tierpflegestelle gebracht.Auf dem Heimweg kamen uns erste Zweifel auf,ob dies die richige Entscheidung gewesen sei. Nun möchten wir gerne diesen Hund wieder zu uns nehmen, weil er einfach zu uns gehört und weil wir ihn lieben. Meine Freundin hat einen Zettel ausgefühlt und ich als Halter musste ihn unterschreiben, was das genau war, weiß ich nicht und es wurde uns auch nicht erklärt. Gibt es eine Möglichkeit, Widerspruch gegen eine mögliche Abtretungserklärung? Danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Gerade in Ihrem geschilderten Fall muss das von Ihnen unterschriebene Dokument vorliegen und geprüft werden. Dass es leichtsinnig war, ein Dokument “blind“ zu unterschreiben, wissen Sie wahrscheinlich selbst. Sofern es sich tatsächlich “nur“ um eine Pflegestelle handelt, ähnlich einer Tierpension, die fremde Tiere für eine bestimmte Zeit in Obhut hat, wären Sie Eigentümer des Hundes geblieben und hätten einen Herausgabeanspruch. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich um eine Abtretungserklärung bzw. einen Abgabevertrag handelte, mit dem Sie das Eigentum an dem Hund auf den Betreiber der Pflegestelle übertragen haben. Insofern müsste die Erklärung auch dahingehend überprüft werden, ob ein Eigentumsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist und für welchen Fall. Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Entscheidung und ein schlechtes Gewissen reichen für einen Rücktrittsgrund jedoch nicht aus. Unabhängig davon, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, könnten Sie versuchen der Pflegestelle Ihre Situation zu erklären und um Rückgabe des Hundes bitten. Sofern die Pflegestelle zustimmt, sollten Sie dies auch schriftlich festlegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Gerade in Ihrem geschilderten Fall muss das von Ihnen unterschriebene Dokument vorliegen und geprüft werden. Dass es leichtsinnig war, ein Dokument “blind“ zu unterschreiben, wissen Sie wahrscheinlich selbst. Sofern es sich tatsächlich “nur“ um eine Pflegestelle handelt, ähnlich einer Tierpension, die fremde Tiere für eine bestimmte Zeit in Obhut hat, wären Sie Eigentümer des Hundes geblieben und hätten einen Herausgabeanspruch. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich um eine Abtretungserklärung bzw. einen Abgabevertrag handelte, mit dem Sie das Eigentum an dem Hund auf den Betreiber der Pflegestelle übertragen haben. Insofern müsste die Erklärung auch dahingehend überprüft werden, ob ein Eigentumsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist und für welchen Fall. Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Entscheidung und ein schlechtes Gewissen reichen für einen Rücktrittsgrund jedoch nicht aus. Unabhängig davon, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, könnten Sie versuchen der Pflegestelle Ihre Situation zu erklären und um Rückgabe des Hundes bitten. Sofern die Pflegestelle zustimmt, sollten Sie dies auch schriftlich festlegen.