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Unsere cane corso Hündin 11 Monate,schwere HD und ED

von Yasemin A.

Sehr geehrte Damen und Herren, habe am 10.11.2012 einen Cane Corso (Molosser) von einer Züchterin gekauft.Habe im Mai dieses Jahr gemerkt das unsere Hündin beim rennen plötzlich hinkent mit einem Bein oben zu mir kam.Habe es wegmassiert dann gings wieder.War am nächsten Tag beim Tierarzt habe sie Röntgen lassen.Befund schwere HD ED Hüftgelenk kurz vorm ausbuchsieren.Habe mit dem Züchter telefoniert sie will den Hund zurücknehmen das sie ruhig im Rudel leben kann.Das Geld zahlt sie mir komplett zurück.Meine Frage ist es, sind einige Kosten dadurch enstanden und es werden noch welche kommen.Habe leider keine Rechtschutzversicherung.Muss sie mir dies Kosten übernehmen wenn ich den Hund behalte?Und das Welpengeld? Finanziell kann ich die kosten nicht tragen da eine Hüft Op bei 2800Euro anfängt.Dann noch phsyioterapie und Medikamente. Mit freundlichen Grüssen Yasemin

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. In Ihrem Fall hat die Züchterin Ihnen bereits angeboten den Kaufvertrag rückabzuwickeln, sprich Sie geben ihr den Hund gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Sofern Sie die Hündin behalten wollen und den Kaufpreis mindern und Schadensersatz fordern wollen, müsste die Züchterin –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert worden sein. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Für einen Schadensersatzanspruch müsse der Züchterin jedoch ein Verschulden nachgewiesen werden können. Auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass Sie die Hündin gern behalten wollen, sollten Sie sich bei der Abwägung, ob Sie auf das Angebot der Züchterin eingehen wollen auch Ihre Verantwortung für die Gesundheit der Hündin nicht übersehen und bedenken, dass Sie die notwendigen teuren tierärztlichen Behandlungen nicht übernehmen werden können. Um zu prüfen welche Kosten Sie erfolgreich von der Züchterin zurückfordern können, müsste zunächst der Kaufvertrag geprüft und der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Daher sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie sich mit der Züchterin nicht einigen können.

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