zurück zur Übersicht Hund von anderem Hund gebissen 13.08.2012 von Benjamin A. Hallo, mein hund wurde von einem anderen Hund gebissen. Nun wollte ich mal fragen, ob es einen Folgekosten-Absicherungsantrag gibt? Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen “Folgekostenabsicherungsantrag“, den Sie bei dem anderen Hundehalter oder dessen Haftpflichtversicherung einreichen könnten gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher müssen auch die Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Beissvorfalls entstehen, von dem Tierhalter ersetzt werden. Zu beachten ist aber, dass eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen “Folgekostenabsicherungsantrag“, den Sie bei dem anderen Hundehalter oder dessen Haftpflichtversicherung einreichen könnten gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher müssen auch die Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Beissvorfalls entstehen, von dem Tierhalter ersetzt werden. Zu beachten ist aber, dass eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.