zurück zur Übersicht Katze wird von Nachbarin trotz Verbot gefütter 16.08.2012 von Gertrud B. Mein Kater wird seit Jahren von einer Frau in der entfernten Nachbarschaft gefüttert. Die Katze wurde mir inzwischen so entfremdet, daß sie so gut wie nicht mehr nach Hause kommt, nur dann wenn ich sie dort abhole, geht sie mit. Mit Krankheiten bzw. sehr häufigem Zeckenbefall möchte die Familie natürlich nichts zu tun haben. Meine Gespräche und auch Briefe, daß das Tier Spezialfutter und auch Medikamente benötigt und ich dies nicht geben kann, wenn er bei mir nicht frißt, nutzen nichts. Sie sagt dann, sie füttert nicht, obwohl dies beobachtet wird. Meine Briefe wirft sie inzwischen ungeöffnet in meinen Briefkasten. Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch und schriftliche Verbote anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund Ihrer Fütterung entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch und schriftliche Verbote anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund Ihrer Fütterung entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert.