zurück zur Übersicht Tierhaltung 29.09.2009 von Rehm D. Hallo Frau Fries, mein Anliegen betrifft meine Hunde. Wir wohnen seit mehr als 6 Jahren in einer Mietwohung und sind mit einem großem Hund und einer Katze damals eingezogen. Haben meinen Hund allerdings nach ca. 1 Jahr wieder an meinen Vater zurück gegeben, da sie es von Anfang an gewohnt war im Hof zu sein, dies aber in unserer Wohnung jetzt nicht gegeben war, kam sie zurück. Da unser Vermieter nie was dagegen gesagt hatte und im Mietvertrag auch keine Regelung getroffen ist, holten wir uns 2 Yorkshireterrier. Kurzfristig kam noch ein Rottweilermischling dazu. Nun verlangt unser Vermieter die Abschaffung von allen 3 Hunden. Begründung: Fäkalien im gemeinsamen Hof und im Hauseingang, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Es gab bisher noch nie irgendwelche Probleme mit unserem Vermieter. Erst seit seine Mutter einen neuen Freund hat -sie wohnt auch bei uns mit im Haus- aber ihr Freund hat einen ganz anderen Hauseingang als wir und seine Mutter. Meine Frage, kann der Vermieter von uns verlangen die Tiere abzuschaffen nach jahrelanger Duldung? Er wußte drüber Bescheid. Selbst als er in der Wohnung Ausbesserungsarbeiten machte, sagte er nichts dazu. mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn in einem Mietvertrag keine wirksame Regelung hinsichtlich der Tierhaltung enthalten ist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Haltung des Tieres zum so genannten „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ gehört. Indem Ihr Vermieter von den Hunden wusste und der Haltung nicht widersprochen hat, hat er die Hundehaltung jedenfalls stillschweigend erlaubt. Seine erteilte Erlaubnis kann der Vermieter nur dann zurücknehmen, wenn er beweisen kann, dass wichtige Gründe vorliegen, so z.B. unzumutbare Lärm- und oder Geruchsbelästigung, Verunreinigung des Hauses/der Anlage durch Kot etc. Versuchen Sie in einem Gespräch mit dem Vermieter die Angelegenheit gütlich zu klären.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn in einem Mietvertrag keine wirksame Regelung hinsichtlich der Tierhaltung enthalten ist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Haltung des Tieres zum so genannten „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ gehört. Indem Ihr Vermieter von den Hunden wusste und der Haltung nicht widersprochen hat, hat er die Hundehaltung jedenfalls stillschweigend erlaubt. Seine erteilte Erlaubnis kann der Vermieter nur dann zurücknehmen, wenn er beweisen kann, dass wichtige Gründe vorliegen, so z.B. unzumutbare Lärm- und oder Geruchsbelästigung, Verunreinigung des Hauses/der Anlage durch Kot etc. Versuchen Sie in einem Gespräch mit dem Vermieter die Angelegenheit gütlich zu klären.