zurück zur Übersicht Tierärztl. Erstversorgung von Fundtieren 17.08.2012 von Robert L. Guten Tag Wir benötigen Aktenzeichen bzw. komplette Daten zu Musterurteilen betr. der Kostenübernahme durch Städte und Gemeinden bei der tierärztlichen Erstversorgung von Fundtieren. Hintergrund ist der,das eine Stadt in Ostwestfalen die Kosten für die tierärztliche Erstversorgung eines Fundtieres nicht erstatten will sodaß wir juristische Hilfe in Anspruch nehmen werden. Danke! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hatte einem Tierarzt Recht gegeben der ein Fundtier notärztlich versorgt hatte und hat die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt. Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Da der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt mit Sicherheit nicht identisch mit Ihrem Fall ist, wird Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin zunächst prüfen inwieweit das Urteil bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilfreich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hatte einem Tierarzt Recht gegeben der ein Fundtier notärztlich versorgt hatte und hat die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt. Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Da der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt mit Sicherheit nicht identisch mit Ihrem Fall ist, wird Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin zunächst prüfen inwieweit das Urteil bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilfreich ist.