zurück zur Übersicht Hund muß hinter PKW herlaufen 18.08.2012 von Inge R. Hallo, ich muß leider immer wieder beobachten, das Hundebesitzer ihren Hund auf Wirtschaftswegen aus dem PKW rauslassen und dann mit einer Geschwindigkeit von ca. 20km/h losfahren, der Hund rennt hinterher weil er Angst hat sein Besitzer fährt ohne ihn weg. Ist das erlaubt oder ist das Tierquälerei? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Schutz des Tieres ist es gemäß § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz verboten –von Notfällen abgesehen- einem Tier Leistungen abzuverlangen, denen es offensichtlich nicht gewachsen ist oder seine Kräfte übersteigen. Daher ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt worden, dass das Führen eines Hundes vom Auto aus verboten ist. Erlaubt ist nur das Führen am Fahrrad. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 35,- € geahndet. Sobald aber die Grenze zur Tierquälerei überschritten ist, droht eine Geldbuße bis 25.000,- € oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Schutz des Tieres ist es gemäß § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz verboten –von Notfällen abgesehen- einem Tier Leistungen abzuverlangen, denen es offensichtlich nicht gewachsen ist oder seine Kräfte übersteigen. Daher ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt worden, dass das Führen eines Hundes vom Auto aus verboten ist. Erlaubt ist nur das Führen am Fahrrad. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 35,- € geahndet. Sobald aber die Grenze zur Tierquälerei überschritten ist, droht eine Geldbuße bis 25.000,- € oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.