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Kein Kaufvertrag

von Thorsten B.

Hallo! Wir haben vor 8 Monaten einen Welpen bei einer sehr netten Familie gekauft. Wir stehen immer noch in einem recht guten Kontakt und hatten zwischenzeitlich einige nette Treffen. Der Knackpunkt ist folgender: Es gibt keinen Kaufvertrag noch eine Quittung. Wir haben den Hund chipen und registrieren lassen, zahlen (natürlich) die Hundesteuer und haben den von der Familie mitgegebenen Impfpass mittlerweile ersetzt durch einen europäische, da wir auch mal ins Ausland reisen. Nun meine Frage, da ich denke, dass wir da etwas blauäugig an die Sache heran gegangen sind: Wie sieht die rechtliche Lage aus? Was zählt ein mündlicher Kaufvertrag? Könnte der Züchter den Hund zurück verlangen? Vielen Dank schon einmal!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend und wirksam ist, sollte zu Beweiszwecken aber auch zum Zwecke der Klarheit darüber wer wem wann was schuldet, eine Vereinbarung immer schriftlich abgefasst werden! Auch die Übergabe von Geld sollte stets quittiert werden. Sollte der Züchter den Hund zurückverlangen, sprich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, müsste er zunächst beweisen können, dazu berechtigt zu sein. Das käme dann auf den Einzelfall an.

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