zurück zur Übersicht Hund beisst Hund 22.08.2012 von Cristina M. Meine 11-jährige Tochter ist vor kurzem mit unseren Jack-Russel spazieren gegangen und dann kam ein Pärchen mit einem 17-jährigen Cocker Spaniel. Meine Tochter hielt den Hund kurz an der Leine und sagte sogar, dass sich unser Hund nicht mit Rüden verträgt, der Mann jedoch liess ihn trotztem drangelassen, wobei es zu einer Rauferei zwischen den Hunden kam. Alle beide Hunde waren in der Leine. Nach der Rauferei meinte dann der Mann, dass nichts schlimmes passiert wäre, und meine Tochter ihm die Telefonnummer geben solle, damit er sich um unseren Hund zu erkundigen zu können. Stattdessen kam eine Rechnung von 410,12€ die wir bezahlen müssen. Was ich nicht verstehe ist, dass die Leute nicht zu uns gekommen sind mit dem Hund, damit wir auch überhaupt sehen, was los war, wie gebissen der Hund wirklich ist, denn es waren ja 2 Erwachsene und meine Tochter nur ein Kind. meine Tochter konnte dadurch am nächsten Tag auch nicht in der Schule, weil die Leute sofort uns am 2. Tag angerufen haben, dass wir eine Rechnung zu bezahlen haben, obwohl er am Abend zuvor er gesagt hat, dass nichts passiert war. Unsere Frage ist jetzt, müssen wir alles bezahlen oder was für Rechte haben wir? denn es war ja nur ein 11-jähriges Kind Gassi mit dem Hund. Danke ! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In der Regel zahlen die Hundehalter-Haftpflichtversicherungen in der Regel 50 % des entstandenen Schadens. Hier sollte der Halter jedoch erstmal aufgefordert werden die behaupteten Verletzungen zu beweisen. Die Rechnung reicht hierfür nicht aus. Ob 50 % Ihrem konkreten Fall angemessen ist, müsste genauer geprüft werden, da der Halter des anderen Hundes trotz der Warnung Ihrer Tochter seinen Hund in diese gefährliche Situation gebracht hat. Das Problem wird die Beweisbarkeit sein, da laut Ihrer Schilderung hierfür keine Zeugen zur Verfügung stehen. Sofern Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben, können Sie den Schaden dort melden und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern. Die Versicherung wird nur den angemessenen Teil bezahlen. Wenn Sie keine Versicherung haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In der Regel zahlen die Hundehalter-Haftpflichtversicherungen in der Regel 50 % des entstandenen Schadens. Hier sollte der Halter jedoch erstmal aufgefordert werden die behaupteten Verletzungen zu beweisen. Die Rechnung reicht hierfür nicht aus. Ob 50 % Ihrem konkreten Fall angemessen ist, müsste genauer geprüft werden, da der Halter des anderen Hundes trotz der Warnung Ihrer Tochter seinen Hund in diese gefährliche Situation gebracht hat. Das Problem wird die Beweisbarkeit sein, da laut Ihrer Schilderung hierfür keine Zeugen zur Verfügung stehen. Sofern Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben, können Sie den Schaden dort melden und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern. Die Versicherung wird nur den angemessenen Teil bezahlen. Wenn Sie keine Versicherung haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.