zurück zur Übersicht unzulässige Beschlagnahme meines Hundes 25.08.2012 von Arife E. Mir wurde mein Hund letztes Jahr im Oktober mit Verdacht auf Hundekampf beschlagnahmt. Im April dieses Jahr kam das Urteil vom Landgericht Stuttgart, dass die Beschlagnahme unzulässig war und der Hund herausgegeben werden soll. Der zuständige Polizist verweigert und führt eine neue Beschlagnahme durch mit der Begründung zur Gefahrenabwehr.. Und es tut sich nix, ausser das mein Hund schlecht dargestellt wird. Ich bitte um mithilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihr Hund seit nunmehr fast 11 Monaten weg ist und wahrscheinlich in einem Tierheim sitzt und seitens der Polizei offenbar bezweckt werden soll, dass Sie den Hund nicht zurückbekommen sollen, sollten Sie umgehend Ihre Rechte anwaltlich prüfen lassen. Dies zum einen zum Wohle des Hundes, damit er endlich wieder Familienanschluss bekommt, andererseits auch wegen möglicherweise auflaufender Pflegekosten, die Sie für den Zeitraum einer rechtmäßigen Beschlagnahmung zahlen müssen. Ob die zweite Beschlagnahmung rechtmäßig war, kann ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht bewertet werden. So müsste zunächst geprüft werden, um welche Rasse es sich überhaupt handelt und sofern es sich um einen so genannten “Kampfhund“ handelt, ob Sie alle Voraussetzungen der Kampfhunde-Verordnung erfüllen. Des weiteren ist wichtig zu wissen, ob die Polizei eine allgemeine Gefahr durch den Hund annimmt oder ob es einen oder sogar mehrere konkrete Zwischenfälle mit dem Hund gab. Da mit Zugang des Bescheids die Klagefrist gegen den Bescheid läuft und die Beschlagnahmung nach Ablauf der Frist wirksam wird, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht, wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihr Hund seit nunmehr fast 11 Monaten weg ist und wahrscheinlich in einem Tierheim sitzt und seitens der Polizei offenbar bezweckt werden soll, dass Sie den Hund nicht zurückbekommen sollen, sollten Sie umgehend Ihre Rechte anwaltlich prüfen lassen. Dies zum einen zum Wohle des Hundes, damit er endlich wieder Familienanschluss bekommt, andererseits auch wegen möglicherweise auflaufender Pflegekosten, die Sie für den Zeitraum einer rechtmäßigen Beschlagnahmung zahlen müssen. Ob die zweite Beschlagnahmung rechtmäßig war, kann ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht bewertet werden. So müsste zunächst geprüft werden, um welche Rasse es sich überhaupt handelt und sofern es sich um einen so genannten “Kampfhund“ handelt, ob Sie alle Voraussetzungen der Kampfhunde-Verordnung erfüllen. Des weiteren ist wichtig zu wissen, ob die Polizei eine allgemeine Gefahr durch den Hund annimmt oder ob es einen oder sogar mehrere konkrete Zwischenfälle mit dem Hund gab. Da mit Zugang des Bescheids die Klagefrist gegen den Bescheid läuft und die Beschlagnahmung nach Ablauf der Frist wirksam wird, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht, wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort.