zurück zur Übersicht Weggegeben und nun will sie ihn zurück 25.08.2012 von Anke C. Hallo liebes Tasso Team. Mein Partnet und seine damalige Freudin haben vor ca. 6 Jahren einen Cocker Welpen von IHRER Mutter geschenkt bekommen. Der Kaufvertrag vom Züchter soll angeblich auf den Namen der Mutter (Mutter der Exfreundin)ausgestellt sein. Nach der Trennung der beiden vor drei Jahren nahm sie den Hund zu sich. Etwa ein Jahr musste er dort aushalten, nie ging sie mit ihm raus. 10 Stunden am Tag allein im Haus waren normal für den Kleinen. Natürlich macht er da ins Haus, dafür kassierte er regelmäßig Schläge, wurde in Brennesseln geschubst oder gar getreten. Wir haben ihn manchmal abgebolt um ihn auszuführen, er tat mir Leid! Ende 2010 kam er zu meinem Partner und mir in das Haus in dem er vorher 3 Jahre lebte. Sie wollte ihn ins Tierheim bringen oder zu Bekannten auf dem Hof, wo er die meiste Zeit im Zwinger verbringen sollte. Ich wollte ihn gerne nehmen, dieses tolle Tier. Ab etwa Okt. 2010 lebte er bei uns. Kein Wort, dass sie ihn wieder haben will oder gar Geld für den Hund. Ich habe seitdem alles für ihn gemacht, er ist so gut wie nie alleine, jeden Tag draußen mit anderen Hunden und Tieren. Er kann mittlerweile Sitz, konnte er damals nicht. Mein Partnet hat ihn von Anfang an, als der Hund damals an ihn uns seine damalige Freundin geschenkt wurde, auf seinen Namen bei der Gemeinde gemeldet und gilt dort nun seit 6 Jahren als Besitzer. Ich habe ihn im letzten Jahr versichern lassen, auf meinen Namen. Habe ihn Chippen lassen, auf meinen Namen. Ich habe ihn impfen lassen, im Impfpass steht nun mein Name. Sie will bis nächsten Samstag 680,00€ von mir oder droht ihn sonst mit der Polizei abzuholen. Was soll ich machen??? Bitte helft mir! Sie will ihn nur für 800,00€ nach Hessen verkaufen, hat sie selber gesagt. BITTE HELFT MIR!!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Bei der Frage ob jemand ein Tier herausgeben muss bzw. ob der andere das Tier zurückfordern darf, muss zunächst immer geklärt werden, wer der aktuell der Eigentümer des Tieres ist. Dies ist sehr kompliziert und kann nur mit Sicherheit beantwortet werden, wenn alle Einzelheiten des Falles bekannt sind. In Ihrem Fall scheint die Rechtslage wie folgt zu sein. Zunächst war die Mutter der Exfreund Eigentümerin, da sie den Hund gekauft hat. Indem sie den Hund dann an Ihren Partner und die Tochter verschenkt hat, hat sie auch das Eigentum an die beiden übertragen, so dass die beiden Miteigentümer des Hundes geworden sind, im Zweifel jeweils zur Hälfte. Wenn Ihr Partner den Hund also nun allein behalten will, müssten er seiner Exfreundin ihre Hälfte daher abkaufen bzw. ersetzen. Da hier der Hund jedoch bereits vor fast zwei Jahren von der Exfreundin an Ihren Partner überlassen wurde und diese sich offensichtlich seit dem nicht mehr um den Hund gekümmert hat, könnte man davon ausgehen, dass sie Ihrem Partner “ihren hälftigen Eigentumsanteil“ endgültig überlassen hat und er somit Alleineigentümer des Hundes ist. Dann hat sie kein Recht den Hund zurückzufordern. Da Sie derzeit in der guten Position sind, im Besitz des Hundes zu sein, sollten Sie den Hund keinesfalls herausgeben. Sollte die Dame auf die Herausgabe des Hundes bestehen müsste sie klagen. In dem Prozess müsste sie dann beweisen, dass Eigentümerin des Hundes ist, was ihr aufgrund des oben gesagten schwer fallen dürfte. Da die Polizei nicht zur Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist, sind diese nicht berechtigt Ihnen den Hund abzunehmen. Sollte die Dame weiterhin den Hund herausfordern, spätestens wenn die Polizei oder ein Anwalt eingeschaltet wird, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Bei der Frage ob jemand ein Tier herausgeben muss bzw. ob der andere das Tier zurückfordern darf, muss zunächst immer geklärt werden, wer der aktuell der Eigentümer des Tieres ist. Dies ist sehr kompliziert und kann nur mit Sicherheit beantwortet werden, wenn alle Einzelheiten des Falles bekannt sind. In Ihrem Fall scheint die Rechtslage wie folgt zu sein. Zunächst war die Mutter der Exfreund Eigentümerin, da sie den Hund gekauft hat. Indem sie den Hund dann an Ihren Partner und die Tochter verschenkt hat, hat sie auch das Eigentum an die beiden übertragen, so dass die beiden Miteigentümer des Hundes geworden sind, im Zweifel jeweils zur Hälfte. Wenn Ihr Partner den Hund also nun allein behalten will, müssten er seiner Exfreundin ihre Hälfte daher abkaufen bzw. ersetzen. Da hier der Hund jedoch bereits vor fast zwei Jahren von der Exfreundin an Ihren Partner überlassen wurde und diese sich offensichtlich seit dem nicht mehr um den Hund gekümmert hat, könnte man davon ausgehen, dass sie Ihrem Partner “ihren hälftigen Eigentumsanteil“ endgültig überlassen hat und er somit Alleineigentümer des Hundes ist. Dann hat sie kein Recht den Hund zurückzufordern. Da Sie derzeit in der guten Position sind, im Besitz des Hundes zu sein, sollten Sie den Hund keinesfalls herausgeben. Sollte die Dame auf die Herausgabe des Hundes bestehen müsste sie klagen. In dem Prozess müsste sie dann beweisen, dass Eigentümerin des Hundes ist, was ihr aufgrund des oben gesagten schwer fallen dürfte. Da die Polizei nicht zur Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist, sind diese nicht berechtigt Ihnen den Hund abzunehmen. Sollte die Dame weiterhin den Hund herausfordern, spätestens wenn die Polizei oder ein Anwalt eingeschaltet wird, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.