zurück zur Übersicht Ärger mit Nachbarn wg. Freigänger-Katzen 29.09.2009 von Mirko H. Guten Tag, wir leben mit vier Katzen in einer Mietwohnung in einer sehr ruhigen Gegend mit vielen Hausbesitzern, welche einen eigenen Garten haben. Unsere Vermieterin hat dies bereits vor Einzug gestattet und es wäre ihr lt. eigenen Angaben auch egal, wenn es mehrere wären... Alle vier Katzen sind Freigänger, sie können Tag und Nacht raus und rein, wie es ihnen beliebt. Nun wurden wir von einigen Nachbarn angesprochen, dass sie sich sehr darüber ärgern, dass unsere Katzen unzählige Haufen in deren Gärten hinterlassen würden, teilweise auch die Blumen aus frisch gepflanzten Beeten heraus reißen würden. Besonders eine Nachbarin beschwert sich bei jeder Begegnung mit uns recht aggressiv darüber und hält es für eine Zumutung für die Nachbarschaft, so viele Katzen zu halten. Wir haben allen Betroffenen angeboten, die Gärten regelmäßig zu reinigen, haben des weiteren Anti-Kot-Stäbchen und -Sprays besorgt und in der Nachbarschaft verteilt. Der Ärger hält leider weiterhin an. Es leben im Ürigen auch andere Katzen in der Nachbarschaft, aber angeblich hätte der Ärger erst begonnen, nachdem wir hierher gezogen seien. Können die Nachbarn etwas gegen die Katzenhaltung unternehmen? Kann uns zum Beispiel vorgeschrieben werden, eine oder zwei Katzen abgeben zu müssen? Haben Sie ansonsten noch einen Tipp, wie wir für Frieden sorgen könnten? Im Voraus vielen Dank & freundliche Grüße, M.H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Andere, als die bereits genannten Vorschläge, die den Nachbarschaftsfrieden wieder herstellen könnten, habe ich leider auch nicht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Andere, als die bereits genannten Vorschläge, die den Nachbarschaftsfrieden wieder herstellen könnten, habe ich leider auch nicht.