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Tierklinik Pfusch

von Melanie S.

Hallo, Ich hatte vor kurzem eine dramatische Situation mit einem meiner Frettchen.nach einer art anfall&bewusstlosigkeit bin ich mit ihm zur nächsten klinik. er war 6h dort,es wurden enorm heftige Fehldiagnosen gestellt,im Gespräch mit meiner Tierärztin(auf das ich bestand nachdem die Klinikärztin mich zum einschläfern drängte)wurden durch die klinikärztin Zuckerwerte in falschen Einheiten angegeben,wodurch auch meine aerztin zum erlösen riet.es wurden auch ultraschallaufnahmen gemacht auf denen die diagnose ebenfalls basierte. Durch Zufall kam das mit den Werten heraus und ich fuhr sofort mit ihm zu meiner ärztin. Die todesspritze lag bereit,es war eine Sache von Minuten. Lange rede kurzer Sinn:er war situationsbedingt unterzuckert und ist soweit kerngesund(ich war mehrfach dort zur Überprüfung des Zuckers&Zustandes) Die Kliniksdiagnose war eine komplett Tumoröse Bauchspeicheldrüse,es hieß mehrfach das er daran sterben WIRD un ich wurde sehr zum einschläfern gedrängt. Meine frettchenerfahrene aerztin und ein kollege von ihr,bestätigten mir das diese Diagnose falsch&die ultraschallbilder komplett wertlos waren.ohne jeden Zusammenhang,und das als Bauchspeicheldrüse gekennzeichnete Bild,zeigte diese nichtmal ..auch keine Tumore(Insulinome) zu sehen. Die Frage ist nun: Eine bekannte hat in ähnlicher Situation(Fehldiagnose&Beinaheeinschläfern eines gesunden Tieres)der klinik geschrieben,mit bescheinigung der eigenen Ärztin&Forderung nach Rückzahlung.Erfolgreich. Es ist so, das mir das Geld scheißegal ist,aber ich finde es so furchtbar wie das lief...wie verantwortungslos und Geldgeil.im grunde wuerde ich diese klinik am liebsten in grund und boden stampfen.Und für ein paar Blutzuckertests und unbrauchbare ultraschallbilder habe ich ernsthaft 240 Euro gezahlt!!! Was meint ihr?Bringt das was? Kann man sonst iwas machen und erfolgreich dagegen vorgehen? Liebe grueße Melanie

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Verärgerung ist gut nachvollziehbar und auch Ihr Wunsch, das bezahlte Geld zurückzuerhalten. Indem Sie Ihr Tier in die Klinik gebracht haben und es dort behandelt wurde, haben Sie mit der Klinik einen mündlichen Dienstvertrag geschlossen, so dass Sie verpflichtet sind, die in Anspruch genommenen Dienste zu vergüten. Soweit der Grundsatz. Ob Sie nun a.) einen Anspruch auf Rückzahlung und b.) in welcher Höhe haben, müsste genau geprüft werden. Grundsätzlich haftet ein Tierarzt, wenn er ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig durch sein Verhalten geschädigt hat. Dabei trägt jedoch der Tierhalter die Beweislast für die behauptete Fehldiagnose bzw. Falschbehandlung, was in der Praxis schwierig ist. Dies könnte z.B. durch ein Gutachten eines anderen Tierarztes versucht werden. Lassen Sie sich daher von Ihre Tierärztin und dem Kollegen eine schriftliche Bescheinigung über die Wertlosigkeit der Ultraschallbilder, der Fehldiagnose etc. geben und fordern die Klinik, unter Vorlage dieser Bescheinigungen, zur Rückzahlung der 240,00 € auf und setzen eine Frist. Sollte die Klink sich weigern, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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