zurück zur Übersicht Hund verletzt sich in Schwanenhalsfalle 03.09.2012 von Martina L. Mein Labrador Sam ist am 26.07.12 in eine Schwanenhalsfalle getretten und hat sich dabei beide Vorderläufe schwer verletzt. Die Falle befand sich auf öffendlichem Gelände und war nicht gekennzeichnet oder gesichert. Ein Täter konnte die Polizei bisher nicht ermitteln. gibt es eine stattliche Versicherung die solche Kosten, die durch die Tieräztliche Versogung entstanden sind, übernimmt? Zum Beispiel die untere Jagdbehörde. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Schwanenhalsfallen, in denen sich immer wieder auch Menschen und Haustiere verletzten, ist schon eine Form der Jagdausübung, für die der Fallenaufsteller einen gültigen Jagdschein und eine jagdrechtliche Erlaubnis benötigt. Des weiteren muss er Sicherheitsvorkehrungen treffen. Da in Ihrem geschilderten Fall weder eine Kennzeichnung noch eine Sicherung vorhanden war, könnte dies auf ein fahrlässiges Verhalten des Aufstellers hindeuten, aufgrund dessen er Ihnen auch zum Ersatz der Tierarztkosten verpflichtet ist. Sofern die Polizei den Täter ermittelt und es sich um einen Jäger mit einem Jagdschein handelt, muss er eine Jagdhaftpflichtversicherung haben, die den Schaden dann gegebenenfalls reguliert. Handelt es sich um eine Privatperson, die illegal die Falle aufgestellt hat, greift keine Versicherung. Eine staatliche Versicherung, die in solchen Fällen einspringt, ist mir leider nicht bekannt. Sofern Sie Ihren Schaden mit Hilfe eine Rechtsanwalt durchsetzten wollen, wenden Sie sich am Besten an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Jagdrecht, da jagdrechtliches Spezialwissen erforderlich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Schwanenhalsfallen, in denen sich immer wieder auch Menschen und Haustiere verletzten, ist schon eine Form der Jagdausübung, für die der Fallenaufsteller einen gültigen Jagdschein und eine jagdrechtliche Erlaubnis benötigt. Des weiteren muss er Sicherheitsvorkehrungen treffen. Da in Ihrem geschilderten Fall weder eine Kennzeichnung noch eine Sicherung vorhanden war, könnte dies auf ein fahrlässiges Verhalten des Aufstellers hindeuten, aufgrund dessen er Ihnen auch zum Ersatz der Tierarztkosten verpflichtet ist. Sofern die Polizei den Täter ermittelt und es sich um einen Jäger mit einem Jagdschein handelt, muss er eine Jagdhaftpflichtversicherung haben, die den Schaden dann gegebenenfalls reguliert. Handelt es sich um eine Privatperson, die illegal die Falle aufgestellt hat, greift keine Versicherung. Eine staatliche Versicherung, die in solchen Fällen einspringt, ist mir leider nicht bekannt. Sofern Sie Ihren Schaden mit Hilfe eine Rechtsanwalt durchsetzten wollen, wenden Sie sich am Besten an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Jagdrecht, da jagdrechtliches Spezialwissen erforderlich ist.