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Hausratschaden verletzt Katze

von Katja K.

Heute Nacht ist die Röhre eines Strahlers (Stehlampe) explodiert. Die noch heißen Glassplitter haben viele Brandlöcher hinterlassen. Auch meine Katze, die zum Zeitpunkt in ihrem Kratzbaum geschlafen hat, hat wohl etwas abbekommen - ihr Fell roch verbrannt. Nun kann ich nicht ausschließen, dass auch sie kleine Splitter in der Haut hat, die sich reingebrannt haben... Für meine Möbel zahlt (hoffentlich) die Hausratversicherung, aber kann / muss auch der Schaden an der Katze von irgendeiner Stelle beglichen werden bzw. die entsprechende Untersuchung? MfG, Katja

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob die Hausratversicherung sowohl die Brandlöcher, so genannte “Sengschäden“ als auch die Tierarztkosten übernimmt, hängt von den Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Versicherungsvertrages und den gewählten Optionen (z.B. Glasversicherung) ab. Dies kann ich daher nicht beurteilen. Da Sie den geltend gemachten Schaden nachweisen müssen, sollten Sie sich für den Nachweis der Tierarztkosten eine ausführliche Bescheinigung des Tierarztes ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass die Verletzungen aufgrund von Glassplittern zustande gekommen sind (sofern Ihre Katze überhaupt verletzt wurde).

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