zurück zur Übersicht Hund war weg gelaufen! 06.09.2012 von Karl F. Mein Hund ist Gestern zum Erstenmal von der Hunde Trainerin Weggelaufen ohne Grund, als wir dann anfingen Ihn zu suchen half alles schreien nicht nach ca. 3 1/2 Stunden sagte mir die Trainerin ich sollte mal bei der Feuerwehr anrufen das tat ich dann auch. Man teilte mir mit das sie ihn gefunden haben, und ins Tierheim Gebracht haben! Als ich fragte wo die ihn Gefunden haben sagte mir der Feuerwehr beamte in einem Garten, das Fand ich komisch weil Alle Gärten weiter weg waren! Und als ich dann zum Tierheim fur um ihn Abzuhollen sagten die mir das Er bei den Englishen Ferdestellen gefunden wurde! Und ich mit einem Saftigen bussgeld rechenen müsste! Ich denke nicht zu zahlen, weil Es Zwei unterschiedliche Geschichten vom Fundort gibt! Und weil ich auch bei diesem Reiterhoff war und gefragt hatte ob sie meinen Hund gesehen hätten.NO war die Antwort! Und seitdem ich meinen Hund wieder habe ist Er mir zu Ruhig, die WALT Spazierwege ihm Paderborner Umkreiss werden wohl seit jahren von einem TIERHASSER mit VERGIFTETEN köder ausgelegt! Als wir Gester auf der siche nach Amadeus waren, sah ich einige Blätter an Brücken und Bäumen befestigt wo drauf stand das jemand Vergiftete Köder Versteckt! Sympthome der Vergiftung Stand auch Drauf! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie keine konkrete Frage formuliert haben, möchte ich das Bußgeld aufgreifen. Aus Ihrer Schilderung lässt sich kein Grund für ein Bußgeld entnehmen. Manche Behörden erlassen bereits aufgrund des Weglaufens eines Hundes schon einen Bußgeldbescheid, weil durch einen aufsichtlosen Hund eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, z.B. könnte ein Mensch verletzt werden oder ein Verkehrsunfall verursacht werden. Sollte Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid der Stadt erhalten, muss dort genau aufgeführt sein, gegen welche gesetzliche Norm Sie verstoßen haben sollen. Diesen Bescheid könnten Sie dann anwaltlich prüfen lassen und überlegen ob Sie dagegen vorgehen wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie keine konkrete Frage formuliert haben, möchte ich das Bußgeld aufgreifen. Aus Ihrer Schilderung lässt sich kein Grund für ein Bußgeld entnehmen. Manche Behörden erlassen bereits aufgrund des Weglaufens eines Hundes schon einen Bußgeldbescheid, weil durch einen aufsichtlosen Hund eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, z.B. könnte ein Mensch verletzt werden oder ein Verkehrsunfall verursacht werden. Sollte Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid der Stadt erhalten, muss dort genau aufgeführt sein, gegen welche gesetzliche Norm Sie verstoßen haben sollen. Diesen Bescheid könnten Sie dann anwaltlich prüfen lassen und überlegen ob Sie dagegen vorgehen wollen.