zurück zur Übersicht Wohnungskündigung 03.09.2009 von Andreas M. Sehr geehrte Frau Fries, folgendes Problem, laut unserem Mietvertrag dürfen wir hier im Haus keine Katzen und Hunde haben, Kleintiere schon. Jetzt haben wir uns einen Hundewelpen angeschafft, weil die behandelnde Kinderpsychologin gesagt hat, das wäre für unser Tochter( 12 Jahre ) sinnvoll um ihre Erkrankung besser zu behandeln, Sie geht mit dem Tier auch in die Hundeschule und zum Hundesport. Dies bestätigte Sie uns sogar schriftlich für den Vermieter. Nun kündigte uns unser Vermieter, bzw. sollten wir den Hund umgehend wieder abschaffen. Ist das rechtens? Danke im Voraus für Ihre Antwort mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Die beschriebene Klausel Ihres Mietvertrages ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wirksam. Indem Sie dennoch einen Hund angeschafft haben, haben Sie sich darüber hinweggesetzt und gegen den Mietvertrag verstoßen. Der Vermieter hat daher das Recht, die Entfernung des Hundes zu fordern. Ob die Bescheinigung der behandelnden Kinderpsychologin daran etwas ändert, hängt vom Einzelfall und der Schwere der attestierten psychischen Störung ab und muss letztendlich gerichtlich geklärt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Die beschriebene Klausel Ihres Mietvertrages ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wirksam. Indem Sie dennoch einen Hund angeschafft haben, haben Sie sich darüber hinweggesetzt und gegen den Mietvertrag verstoßen. Der Vermieter hat daher das Recht, die Entfernung des Hundes zu fordern. Ob die Bescheinigung der behandelnden Kinderpsychologin daran etwas ändert, hängt vom Einzelfall und der Schwere der attestierten psychischen Störung ab und muss letztendlich gerichtlich geklärt werden.