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Gast hat Hunde dagelassen

von Elisabeth S.

Wir hatten einen Gast der eigentlich einige Zeit hier bleiben wollte. Allerdings hat er sich,- als mein Mann und ich am Samstag zusammen einkaufen gefahren sind,- seine sieben Sachen gepackt und ist abgehauen. Seine Hunde hat er ins Badezimmer gespeert, abgeschlossen und auf dem Küchentisch eine Notiz hinterlassen, dass ich die Hunde verkaufen soll, um seine Schulden zu decken die er ebenfalls hinterlassen hat. Die Hunde sind in Deutschland registriert und eine Verzichtserklärung hat er ebenfalls nicht unterschrieben. Die Hunde kosten Geld und müssen demnächst geimpft werden. Was kann ich tun? Drei Hunde,- ( mit meinem eigenen) kann ich mir nicht leisten!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da dieser Service nur für Fälle geeignet ist, auf die deutsches Recht anwendbar ist, Sie jedoch in der Schweiz wohnen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Ihnen vor Ort um die Rechtslage nach schweizer Recht prüfen zu lassen. Nachfolgend beantworte ich jedoch gern Ihre Frage auf Grundlage des deutschen Rechts. In Deutschland läge ein Verstoß gegen das Verbot des § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz vor. Danach ist es verboten, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder der sich der Halter- oder Betreuungspflicht zu entziehen. Da der Zettel den Verzicht auf sein Eigentum beinhaltet ist dieser Zettel als Beweismittel sehr wichtig. Sie sollten ihn daher unbedingt aufheben. Dieser Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden. Da er sein Eigentum an den Hunden aufgegeben hat und sie die beiden nicht behalten können, könnten Sie tatsächlich ein schönes neues Zuhause für die beiden suchen und die Hunde verkaufen. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich leider nicht eindeutig, ob er bei Ihnen oder bei einem Dritten Schulden hinterlassen hat, die mit dem Verkaufserlös getilgt werden sollen. Sofern er Ihnen Geld schuldet könnten Sie den Kaufpreis zur Tilgung annehmen. Sie sollten ihm jedoch mitteilen, dass Sie auf die Zahlung der Restsumme bestehen, sofern die Kaufpreise nicht ausreichen. Schuldet er jedoch einem anderen Geld, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein und genauer geprüft werden um zu klären wie weiter vorzugehen wäre.

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