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Katzen anfüttern und weglocken

von Ninette W.

Hallo, eine Dame hat sich wohl in Tasso, bereits schon im November gemeldet sie hätte eine Katze angefüttert und möchte diese behalten und deshalb die Besitzer anrufen und ihnen das mitteilen. Die Adresse war jedoch nicht zur Weitergabe gemeldet und da war die Frau wütend und hat auch ihre Adresse oder Nummer nicht hinterlassen. Dies haben wir erst jetzt erfahren, da Tasso nur eine e-mail an meine Schwiegermutter geschickt hat. Nun ist es so das unser Kater ganz ganz selten nur noch kommt da diese Dame ihn wohl extra immer weiter füttert. Wenn wir rausbekommen wer das ist kann man dann dieses Anfüttern rechtlich unterbinden? Denn es ist unser Kater und auch für uns ein Familienmitglied.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Rein rechtlich haben Sie als Eigentümer das Recht der Dame aufzugeben, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Dies sollten Sie zu Beweiszwecken per eingeschriebenem Brief machen. Sobald Sie in den Namen und die Anschrift der Dame in Erfahrung gebracht haben, sollten Sie tätig werden. Sollte die Dame sich weiterhin weigern, sollten Sie sich vor dem Gang zum Amtsgericht um eine Unterlassungsverfügung zu erwirken anwaltlich zu den konkreten Erfolgsaussichten beraten lassen.

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