zurück zur Übersicht Ich möchte meinen Hund zurück 22.09.2012 von Julia T. Ich habe mir zusammen mit meinem Exfreund einen Chihuahua gekauft. Ich haben einen Teil bezahlt und er auch. Da ich damals aber noch nicht 18 war, hat er den Kaufvertrag unterschrieben. Er hat aber immer gesagt, das egal was passiert mir der Hund gehört. Dafür habe ich auch Zeugen. Im Dezember haben wir uns ihn gekauft, sind dann aber im Mai auseinander gegangen. Der Hund hat in der Zeit immer bei mir gelebt und ich habe auch die kosten für ihn getragen. Mein Exfreund hat ihn mir dann aber weggenommen. In der ersten Zeit dürfte ich ihn noch sehen, was aber seid einer Weile nicht mehr der Fall ist. Ich wollte ihm den Hund abkaufen aber das möchte er nicht. Gibt es einen Weg wie ich den Hund wieder bekomme? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Fragen ist zunächst ob und ggf. wer von Ihnen beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob Sie und Ihr Ex-Freund nicht beide Miteigentümer des Hundes sind. Wer im Kaufvertrag steht und wer den Kaufpreis gezahlt hat ist nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte. Diese Frage müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Im Moment ist Ihr Ex-Freund in der besseren Position, da er den Hund in seinem Besitz hat und daher die gesetzliche Vermutung gilt, dass er auch Eigentümer des Hundes ist. Wenn Sie die Herausgabe des Hundes fordern möchten, müssten Sie beweisen können, dass Ihnen der Hund allein gehört. Ob die Zeugenaussagen hierfür geeignet sind, müsste näher überprüft werden. Sollte Sie beide Miteigentümer geworden sein, könnten Sie den Hund nicht ohne weiteres herausfordern, da Sie nicht über seinen Eigentumsanteil verfügen können. Sofern Ihr Ex-Freund sich auf eine Rückgabe einlassen würde, müssten Sie ihm dann seine Hälfte letztlich “abkaufen“. Da Sie ihm ja bereits erfolglos angeboten haben, ihm den Hund abzukaufen, scheint eine gütliche Einigung leider nicht möglich zu sein. Lassen Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines möglichen Prozesses beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Fragen ist zunächst ob und ggf. wer von Ihnen beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob Sie und Ihr Ex-Freund nicht beide Miteigentümer des Hundes sind. Wer im Kaufvertrag steht und wer den Kaufpreis gezahlt hat ist nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte. Diese Frage müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Im Moment ist Ihr Ex-Freund in der besseren Position, da er den Hund in seinem Besitz hat und daher die gesetzliche Vermutung gilt, dass er auch Eigentümer des Hundes ist. Wenn Sie die Herausgabe des Hundes fordern möchten, müssten Sie beweisen können, dass Ihnen der Hund allein gehört. Ob die Zeugenaussagen hierfür geeignet sind, müsste näher überprüft werden. Sollte Sie beide Miteigentümer geworden sein, könnten Sie den Hund nicht ohne weiteres herausfordern, da Sie nicht über seinen Eigentumsanteil verfügen können. Sofern Ihr Ex-Freund sich auf eine Rückgabe einlassen würde, müssten Sie ihm dann seine Hälfte letztlich “abkaufen“. Da Sie ihm ja bereits erfolglos angeboten haben, ihm den Hund abzukaufen, scheint eine gütliche Einigung leider nicht möglich zu sein. Lassen Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines möglichen Prozesses beraten.