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Welpe aus Tierheim geholt

von Mina R.

Sehr geehrte Frau Fries, vor 2 Monaten holten wir einen Chihuahua-mischlimgswelpen aus einem bayerischen Tierheim. Ich unterschrieb einen sog. Überlassungsvertrag und zahlte 250,00 Euro. Nun wurde dieses Tierheim auf uns aufmerksam aufgrund einer Aussage einer Dritten Person, wir hättten ein übersteigertes Sauberkeitsverständnis und würden den Hund zu sehr putzen, was nicht der Fall ist. Ich selbst wandte mich ein paar Mal telefonisch hilfesuchend an das Tierheim, weil der Hund nicht gleich stubenrein war (daher auch die Aussage der Person). Schließlich besuchte uns eine Dame des Tierheims und befand, dass das Tier bei uns nicht gut aufgehoben, auch weil wir zwei Kinder hätten. Sie verlangte die Rückgabe des Hundes. Für uns brach eine Welt zusammen, wir lieben das Tier mittlerweile und wollen es nicht mehr zurückgeben. Nach einem klärendem Gespräch telefonisch, verblieb ich mit dem Tierheim,dass man uns jederzeit besuchen könne, um sich davon zu überzeugen, dass es dem Hund bei uns gutgehe. Wir hörten nichts mehr von dem Tierheim, bis letzte Woche eine Dame an der Türe klingelte und harsch Einlass forderte. Mein Mann, der gerade auf dem Weg war das Haus zuverlassen, ließ sie nicht ein und bat um telefonische Terminvereinbarung. Daraufhin sprach die Dame aus dem Tierheim auf unseren Anrufbeantworter, wir sollen das Tier sofort zurückbringen, ansonsten würden sie es mit der Polizei holen. Meine Kinder weinten sofort und ich fühlte mich ohnmächtig und bedroht. Nun meine Frage: hat dieses Tierheim tatsächlich das Recht unseren Hund zu holen, ohne dass eine neutrale Instanz (Veterinärmediziner)bestätigt, dass es dem Hund bei uns nicht gut geht. Wir lieben den Hund und haben bislang alle Ratschläge des Tierheimes umgesetzt, das Tier angemeldet und sämtliche Impfungen gezahlt. Der Hund ist gesund, froh und munter und nie alleine. Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst einmal brauchen Sie niemanden in Ihre Wohnung zu lassen, der keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Also weder einen Tierheimmitarbeiter noch die Polizei, sofern diese keinen solchen Beschluss hat. Rechtlich geht es hier um die Frage, ob das Tierheim von dem Vertrag mit Ihnen zurücktreten und den Hund heraus verlangen kann. Wichtig ist daher zu wissen, was in dem Unterlassungsvertrag hinsichtlich eines Rücktrittsrecht vereinbart wurde und ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Falls das Tierheim keinen Anspruch hat, kann es so forsch die Rückgabe fordern, wie es will. Dies ist eine zivilrechtliche Streitigkeit und müsste daher im Zweifel durch das zuständige Amtsgericht geklärt werden. Da Sie den Hund in Ihrem Besitz haben und damit in der besseren Position sind, müsste das Tierheim die Herausgabe des Hundes einklagen. Bevor Sie also aus Angst den Hund zurückgeben, lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten und auch vertreten, damit Sie keinen direkten Kontakt mehr mit dem Tierheim haben müssen und die gesamte Korrespondenz über den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin läuft.

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