zurück zur Übersicht Falsche Papiere vom Züchter 29.09.2009 von Diana S. Hallo Frau Fries, wir haben im Mai eine angebliche VDH-Hündin bei einer Familie gekauft und zwar als Zuchthündin (auch im Vertrag vermerkt) und später stellten wir fest das sie keinen Chip besitzt und auch nicht die Papiere stimmen. Wir bekamen sie mit sehr schlechten Zähnen (mussten sofort Zahnreinigung durchführen lassen sowie auch das Ziehen von 5 Zähnen), obwohl die Vorbesitzer behaupteten dies erst vor zwei Monaten durchgeführt zu haben. Des weiteren hat sie ein Leckeckzem (nervlich bedingt). Tierärzte meinen sie wäre auch älter, als das angegebene Geburtsdatum. Sie ist also für eine Zucht nicht geeignet. Behalten wollen wir sie trotzdem, da sie eine sehr liebe Hündin ist. Unsere Frage an Sie: Können wir einen Teil des bezahlten Geldes zurückverlangen? (690€) Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob Sie und der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung ausgeschlossen wurde. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich muss der Verkäufer jedoch für Angaben im Vertrag haften, wenn diese nicht vorliegen und der Hund somit „mangelhaft“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Sie sollten ihn also anschreiben und unter Setzung einer Frist zur Zahlung auffordern. Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Verkäufer ihnen bewusst gefälschte Papiere ausgehändigt und falsche Angaben gemacht hat, sollten Sie sich mit dem zuständigen Ordnungsamt und der Polizei in Verbindung setzen, da eine Strafbarkeit wegen Betruges gegeben sein könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob Sie und der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung ausgeschlossen wurde. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich muss der Verkäufer jedoch für Angaben im Vertrag haften, wenn diese nicht vorliegen und der Hund somit „mangelhaft“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Sie sollten ihn also anschreiben und unter Setzung einer Frist zur Zahlung auffordern. Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Verkäufer ihnen bewusst gefälschte Papiere ausgehändigt und falsche Angaben gemacht hat, sollten Sie sich mit dem zuständigen Ordnungsamt und der Polizei in Verbindung setzen, da eine Strafbarkeit wegen Betruges gegeben sein könnte.