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Hund wurde gestohlen

von Janine F.

ich habe mir vor 3monaten einen Collimix geholt da die Familie noch nen zweiten Hund abzugeben hatte der sich aber nicht mit unserem bereits vorhandenen Hund vertrug hörte ich mich mal um ob in der Verwandschaft noch jemand einen Hund sucht,so war es dann auch und ich habe zwischen den beiden Pateien vermittelt.der Hund war dann in der neuen Familie wo sich beim Tierarzt rausstellte das der Hund älter als angegeben sein muss und mindestens 3mal Welpen hatte auch wurde festgestellt das der Hund nicht mehr ganz so fit war der Tierarzt sagte das der Hund geschlagen oder getreten wurden sein muss.als die alte Halterin darauf angesprochen wurde gab es ärger und einen Tag später traten sie die Tür der neuen Halterin ein und nahmen den Hund mit(sie traten die Hündin die Treppe runter)die Polizei ermittelt.unser Hund wurde nun auch genauer untersucht und es kam ebenfallst raus das er geschlagen wurden sein muss was auch sein Verhalten erklären würde.wir sollen dem nächst eine Aussage machen ich habe aber Sngst das der Lebensgefärte der alten Besitzerin uns auch den Hund wider nimmt und oder uns auch überfällt es waren sehr üble Drohungen bei dem Raub sie wollten den Kindern den Kopf wegtreten wenn sie den hund nicht sofort bekommen.ich mache mir da wirklich sorgen nun das uns das auch pasieren könnte auch weiß keiner ob der gestohlene Hund noch lebt das einzige was wir wissen das die beiden männer der Lebensgefärte und der Bruder der ehemaligen Besitzerin waren die neue Besitzerin hatte den Hund bereits bei der Steuer und bei Tasso angemeldet Chippenlassen und so weiter was für sie ja auch einiges an Kosten war und nun der ganze ärger leider gabes keinen Kaufvertrag bei der Übergabe des Hundes nur ein schriftverkehr über das Internet wo alles drinne steht was inzwischen auch ausgedruckt ist.doch kann sie den Hund noch wider bekommen und was ist wenn sie bei uns das gleiche machen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie Angst vor einer Aussage und den möglichen Konsequenzen haben. Als Zeugin sind Sie jedoch verpflichtet eine Aussage zu machen, sofern Ihnen kein Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. Rechtlich scheint es zwischen Ihnen und der alten Halterin und zwischen der anderen Familie und der alten Halterin wahrscheinlich einen wirksamen mündlichen Kauf- bzw. Schenkungsvertrag zu geben. Mit der Übergabe der Hunde wäre damit auch Eigentum an Sie und die andere Familie übertragen worden. Wenn die alte Halterin die Hunde zurück erhalten möchte, müsste sie ihre Forderung gerichtlich geltend machen, wobei sich aus Ihrer Schilderung nichts ergibt, was die alter Halterin zu einem Rücktritt von dem Vertrag berechtigten könnte. Dass das im Mittelalter geltende Faustrecht in Deutschland nicht mehr gilt und man seine (vermeintlichen) Rechte nicht selbst durchsetzen darf, wird die alte Halterin aufgrund des ersten Vorfalls wahrscheinlich aber nicht davon abhalten, sich auch Ihren Hund gewaltsam wieder anzueignen. Sollten Sie bedroht oder angegriffen werden, wenden Sie sich an die Polizei oder an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die als Opferanwälte tätig sind. Ein entsprechendes bundesweites Verzeichnis der Opferanwälte finden Sie im Internet.

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