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Unfall mit entlaufenem Hund

von Ellvira T.

am 18. August 2012 machte ein herrenloser Jagdhund unsere Gegend unsicher. Als ich gerade mit meinen Maltesern im Hundebuggy und mit meinen beiden anderen Hunden unser Grundstück verlassen wollte, rückte uns dieser Jagdhund nicht mehr von uns ab. Er verfolgte uns bis zur Hauptstraße die um die Mittagszeit sehr dicht befahren war. Der Jagdhund lief ständig im Zickzack und sprang abwechselnd auf den Hundebuggy. Damit nichts passiert, leinte ich den Hund an und brachte ihn zu einer Familie die nicht weit weg wohnt. Man sagte mir, dass dies der Hund von Fam. E. sei. Dort angekommen bekam der Hund Panik und riss mich völlig unvorbereitet mit. Nach ungefähr 2,5 m wurde ich durch einen Stromkasten der Post gebremst. Das Resultat war, dass ich eine Platzwunde hatte und mein Kreislauf in den Keller ging. Nach der Erstversorgung bekam ich gleich eine Infusion und die Platzwunde an der Augenbraue wurde mit drei Stichen genäht. Ebenso wurde eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Über sechs Wochen plagten mich starke Schmerzen und auch jetzt bin ich noch nicht ganz schmerzfrei. Trotzdem antwortet die Versicherung nicht. Lediglich Formulare zum Ausfüllen hat sie geschickt. Das war aber vor sechs Wochen. Zu allem Übel gehörte der Hund nicht mal den Leuten. Aber der wahre Besitzer wurde ausfindig gemacht und der meldete den Vorall auch anstandsgemäß. Vermutlich bin ich hier nicht an der richtigen Adresse, aber einen Rechtsanwalt kann ich erst heranziehen, wenn ich weiss, ob ich Erfolg habe. Bis jetzt hatte ich nur Unkosten, Schmerzen und einen verpatzten Sommer. Wie ist denn die rechtl. Lage? Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben das große Glück, dass Sie den Halter des Hundes ausfindig machen konnten und dieser eine Haftpflichtversicherung hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter Schuld an dem Vorfall hatte. Auch für entlaufene Hunde muss der Halter haften. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Dass die Versicherung sich über mehrere Wochen nicht meldet ist ärgerlich, aber durchaus normal. Wahrscheinlich wird sie nach Ihrer Stellungnahme den Halter um eine eigene Stellungnahme gebeten haben, um dann intern zu prüfen ob und in welcher Höhe Ihnen ein Schadensersatz ausgezahlt wird. Fordern Sie die Versicherung schriftlich auf, innerhalb von zwei Wochen den geltend gemachten Schaden und ein Schmerzensgeld zu bezahlen. Falls die Versicherung sich daraufhin auch nicht meldet oder nur einen Teilbetrag anbietet, mit dem Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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