zurück zur Übersicht Angriff auf meinem Hund 12.10.2012 von Silvana H. Sehr geehrte Damen und Herren, ich war am Montag bei mir hinten auf dem Feld mit meinem Hund spazieren und habe ihn von der Leine gelassen da wir mit dem Ball gespielt haben. Auf einmal kamm von hinten ein Hund angerandt und ist auf meinem drauf, wo ich mein hund dann weg nahm um zu schauen ob alles in ordnung ist, riss der andere hund sich los und griff meinen hund noch einmal an, dan habe ich es geschafft zur seite zu gehen um zu schauen ob meinem hund etwas passiert ist, er hat eine kopfwunde davon getragen die auch geklammert werden musste,der andere hunddebsitzer waar währendessen von unfall ort verschwunden. nun habe ich den anderen Hundebsitzer ausfindig gemacht und ihm meine rechnungen per einschreiben zugesandt. nun fing er an das ich dran schuld wär da ich meinen Hund nicht an der leine hatte und er auch nicht, und ich wäre angeblich weg gegangen, und zusätzlich meinte er das die ganzen rechnungen auch seine zusammen gerechnet werden und jeder die hälfte zahlen muss und ein ordnungsgeld auch noch kommt da ja mein hund nicht angeleint war, nun kamm er auch noch mit einem zeugen obwohl ich ihn schon vorherr alleine angelaufen sehen habe. Wie soll ich mich jetzt verhalten, soll ich eine anzeige gegen ihn machen? Da ich ja nichts dafür kann das sein Hund meinen Angreifen tut. Ich bitte um eure Hilfe.Danke Silvana Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Lassen Sie sich von dem anderen Hundehalter nicht verunsichern oder mit der Bennung offensichtlich nicht vorhandener Zeugen unter Druck setzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Ob das Tier angeleint war oder nicht, ist dafür zunächst unerheblich Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Ob Sie tatsächlich nur einen Anspruch auf die Erstattung der Hälfte Ihrer Kosten haben oder auf weitaus mehr, lässt sich pauschal nicht beantworten. Zunächst müsste geklärt werden, ob auf dem Feld ein allgemeiner Leinenzwang herrschte, ob für Ihren Hund ein Leinenzwang angeordnet wurde, wie hat Ihr Hund sich verhalten, welche Verletzungen hat Ihr Hund dem anderen Hund zugefügt usw. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Ihr Hund grundlos angegriffen wurde und der andere Hund auch nochmals nachgefasst hat. Dies könnte dazu führen, dass Sie den Großteil Ihrer Kosten erstattet bekommen könnten. Dies ist jedoch keine verbindliche Einschätzung. Die Aussage des anderen Halters, dass die entstandenen Kosten addiert und dann geteilt werden, ist falsch. Da der Halter die Zahlung des entstandenen Schadensersatzes verweigert, könnten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, in der Hoffnung, dass dies den anderen Halter zur einer Zahlung bewegt. Zusätzlich können Sie den Vorfall beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen und um Auskunft bitten, ob der Hund bereits in weitere Beißvorfälle verwickelt war.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Lassen Sie sich von dem anderen Hundehalter nicht verunsichern oder mit der Bennung offensichtlich nicht vorhandener Zeugen unter Druck setzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Ob das Tier angeleint war oder nicht, ist dafür zunächst unerheblich Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Ob Sie tatsächlich nur einen Anspruch auf die Erstattung der Hälfte Ihrer Kosten haben oder auf weitaus mehr, lässt sich pauschal nicht beantworten. Zunächst müsste geklärt werden, ob auf dem Feld ein allgemeiner Leinenzwang herrschte, ob für Ihren Hund ein Leinenzwang angeordnet wurde, wie hat Ihr Hund sich verhalten, welche Verletzungen hat Ihr Hund dem anderen Hund zugefügt usw. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Ihr Hund grundlos angegriffen wurde und der andere Hund auch nochmals nachgefasst hat. Dies könnte dazu führen, dass Sie den Großteil Ihrer Kosten erstattet bekommen könnten. Dies ist jedoch keine verbindliche Einschätzung. Die Aussage des anderen Halters, dass die entstandenen Kosten addiert und dann geteilt werden, ist falsch. Da der Halter die Zahlung des entstandenen Schadensersatzes verweigert, könnten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, in der Hoffnung, dass dies den anderen Halter zur einer Zahlung bewegt. Zusätzlich können Sie den Vorfall beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen und um Auskunft bitten, ob der Hund bereits in weitere Beißvorfälle verwickelt war.